Frage an Carina Gödecke von Sven R. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Frau Gödecke,
Sie stimmen dafür, dass alle Haushalte (auch wenn keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden) mit einer Zwangsgebühr belastet werden.
So etwas unlogisches habe ich noch nie gehört.
Dann sollten Sie auch dafür sein, dass kinderlose Paare "Kindergeld" bekommen.
Was meinen Sie?
Sehr geehrte Herr Reiche,
ich teile Ihre Einschätzung nicht, dass es sich bei der durch den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag einzuführenden Rundfunkgebühr pro Haushalt um eine „unlogische Zwangsgebühr“ handelt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nach dem Solidarprinzip finanziert. Dies stellt sicher, dass die Finanzierung eines öffentlichen Gutes, welches von jeder Bürgerin und jedem Bürger genutzt werden kann, auch von allen finanziert wird. Sie finanzieren durch die Abgabe von Steuern auch Dinge, die Sie selber eigentlich nicht nutzen.
Nach dem Solidarprinzip sind beispielsweise auch das System der Krankenkassen und Versicherungen aufgebaut, um die finanziellen Lasten einer Gemeinschaft - und im Falle der Rundfunkgebühren eben der gesamten Bevölkerung - auch gemeinsam zu tragen. Fragen Sie sich doch bitte einmal, woher zum Beispiel das Geld für die DVB-T Sendemasten gekommen ist, die nun auch HD-Fernsehen ermöglichen. Ohne Ihre persönliche Situation zu kennen, auch Sie profitieren letztlich von den solidarisch getragenen Rundfunkgebühren.
Vor dem Hintergrund halte ich die zeitgemäße und zukunftsfähige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag nicht für unlogisch, sondern für gerecht.
Auf Ihren Vergleich „Kindergeld für kinderlose Paare“ erlaube ich mir nicht einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Carina Gödecke