
(...) Der Gesetzentwurf zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung hat sicherlich noch seine Schwächen und ist nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber er hat gute Ansätze und sorgt mit der vorgesehenen Vergütungserhöhung zumindest dafür, dass Betreuungsvereine mittelfristig weiterarbeiten können und nicht schließen müssen. (...)