(...) Ihre weitere Frage, ob Sie bei Schulden im benachbarten EU-Ausland arbeiten dürfen, kann uneingeschränkt bejaht werden. Das Recht auf Freizügigkeit der EU-Bürger hängt nicht davon ab, ob jemand schuldenfrei ist. Inwieweit in den einzelnen EU-Ländern ähnliche Regeln hinsichtlich Kündigung und Fragerecht wie in Deutschland gelten, kann nicht allgemein beantwortet werden, Auskünfte hierzu können bei der Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland eingeholt werden. (...)
(...) Ihren Vorwurf, die Politik überdehne mit Sicherheitsgesetzen "ganz bewusst die Grenzen der Verfassung, um sie letztendlich zulasten der Grundrechte der Bürger zu verschieben" weise ich zurück. (...)
(...) Sie weisen mit Ihren Fragen mit Recht darauf hin, dass eine von einem Ministerium durchgeführte Befragung keine wissenschaftliche Untersuchung darstellt. Im Bundesministerium der Justiz wird daher derzeit geprüft, ob es erforderlich ist, ergänzend dazu eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben. (...)
(...) Ihre Einschätzung, dass das neue Unterhaltsrecht von den zuständigen Gerichten nicht angewandt wird, teile ich nicht. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass alle Beteiligten sich sehr genau mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und diese Eingang in die Rechtsprechung finden. (...)
(...) Neue Technologien machen neue Ermittlungsmethoden erforderlich. Hier muss der Staat Schritt halten, um nicht bei der Bekämpfung der Kriminalität und des Terrorismus ins Hintertreffen zu geraten. Das Internet spielt hierbei eine große Rolle. (...)
(...) Ihrer Auffassung, dass es eigentlich überhaupt keiner Deckelung der Abmahnkosten bedürfe, weil es sich bei der Verletzung von geistigem Eigentum um eine bloße Bagatelle handele, möchte ich allerdings widersprechen: Das deutsche Urheberrecht geht - wie auch die für Deutschland verbindlichen Vorgaben des europäischen und internationalen Urheberrechts - davon aus, dass grundsätzlich allein der Urheber darüber entscheiden darf, ob und ggf. in welchem Umfang sein Werk urheberrechtlich genutzt werden darf. (...)