Frage an Brigitte Zypries von Thomas S. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries
Mit Angst,Schrecken,Wut und Trauer sehe ich als Mann und Vater der
NICHT_UMSETZUNG Ihres neuen Unterhaltsgesetz entgegen. Auch ich bin ein betroffener Mann dem versucht wird , mit völlig überzogenen Unterhaltsforderungen, die Lebensgrundlage zu entreissen , dem bei einem
Verdienst von 5000 € euro nur noch sage und schreibe 1100 € für die neue Familie übrig bleiben soll.
Dafür habe ich jahrelang studiert, damit die Frau nach 4 Jahren mit dem
3-jährigen Sohn das Weite sucht und jahrelang abkassieren darf.
IMMER MEHR kristallisiert sich heraus , dass Ihr Gesetz nicht umgesetzt werden soll. Richter haben augenscheinlich keinen Mut und keine Traute , oder werden
seitens OLG an der langen Leine geführt und in Richtungen gelenkt welche die Betroffenen sehr leiden lässt. Es ist beschämend zu sehen wie
die deutsche Justiz und derer OLG´s mit
der Ihr vorgegebenen Gesetzgebung agiert. Männer und Väter bleiben weiter
ihr lebenlang der Zahlesel und die Damen können weiter abkassieren. Ich frage
Sie:
WOFÜR führen sie § 1578 sowie §1578b ein, wenn beide keine UMSETZUNG finden dürfen ?
WOFÜR arbeiten Sie jahrelang an einem neuen Gesetz wenn es eh keine
Anwendung findet?
Wenn andere Gesetze genauso angewendet werden wie das neue
Unterhaltsgesetz,
Dann armes Deutschland....
Ich bin sehr enttäuscht und verzweifelt, sie wissen wie ich dass egal
welchen Rechtsbeistand man hat...der Richter erzählt wo es lang geht und
wenn der nun noch beeinflusst und gelenkt wird.
Sehr geehrter Herr Schwalbach,
Ihre Einschätzung, dass das neue Unterhaltsrecht von den zuständigen Gerichten nicht angewandt wird, teile ich nicht. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass alle Beteiligten sich sehr genau mit den neuen Regelungen auseinandersetzen und diese Eingang in die Rechtsprechung finden.
Zu Ihrem konkreten Fall möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten ist. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries