Frage an Brigitte Zypries von Harald M. bezüglich Familie
Ergänzend zu den bisher unbeantworteten Fragen von Michael Stiefel vom 19.01.2008 möchte ich folgende Fragen stellen:
1. Wie wurde/wird die statistische Signifikanz der Befragung sichergestellt/ bewiesen?
2. Wie wird bei der genannten Untersuchung die Ehrlichkeit sichergestellt, auch und vor allem mit der Folge, daß ggf. Ohnmacht, Hilflosigkeit und Überforderung der Arbeit der Jugendämter bei konfliktreichen Fällen zu Tage tritt.
3. In wie weit sind Interessenvertretungen z.B. von Müttern und/oder Vätern als studienbeobachtende und -begleitende Instanzen involviert?
4. Wodurch wird die Allparteilichkeit der Untersuchung gewährleistet?
5. Wieviel Prozent betroffener Kinder (im Ergebnis dieser Studie) sind für Sie persönlich akzeptabel?
Mit freundlichen Grüßen
Harald Merker
Sehr geehrter Herr Merker,
Sie weisen mit Ihren Fragen mit Recht darauf hin, dass eine von einem Ministerium durchgeführte Befragung keine wissenschaftliche Untersuchung darstellt. Im Bundesministerium der Justiz wird daher derzeit geprüft, ob es erforderlich ist, ergänzend dazu eine umfassende wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries