(...) Diese Erläuterungen haben - so die Charta - "als solche keinen rechtlichen Status, stellen jedoch eine nützliche Interpretationshilfe dar, die dazu dient, die Bestimmungen der Charta zu verdeutlichen". Das heißt, der Absatz bildet keine rechtliche Ausnahme von dem in Artikel 2 der Grundrechtecharta festgelegten ausdrücklichen Verbot der Todesstrafe. Die Grundrechtecharta bindet im übrigen auch nur die EU-Institutionen, hat also keine direkte Wirkung auf das Handeln der Mitgliedstaaten. (...)
(...) Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass sich ein Großteil der Kindesentführungen innerhalb eines Staates oder jedenfalls im Gebiet benachbarter Staaten ereignet. (...) Selbstverständlich gibt grundsätzlich bereits ein Vermisstenfall Anlass zu dem größtmöglichen Suchaufwand. (...)
(...) Hierzu soll aus der Mitte der Bundestages ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Anders als Sie vermuten ist es allerdings nicht erforderlich, die Straftatbestände gegen Korruptionstaten von Kabinettsmitgliedern zu erweitern. Ministerinnen und Minister sind Amtsträger im Sinne des Strafgesetzgebuches (StGB). (...)
(...) Sie haben also die Möglichkeit, bei Ihrer Strafvollstreckungsbehörde, die Sie der Zahlungsaufforderung bzw. dem Urteil entnehmen können, einen entsprechenden Antrag zu stellen, wenn Sie die Geldstrafe nicht erbringen können. Keinesfalls besteht aber ein freies Wahlrecht. (...)
(...) Die Bekämpfung von Hass im Internet beschränkt sich selbstverständlich nicht allein auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Internetseiten, sondern umfasst die Bekämpfung jeglicher Form von Hasspropaganda im Internet. So gelten die auf der Konferenz gegen Hass Im Internet am 9. (...)
(...) ein geschiedener Ehegatte ist grundsätzlich berechtigt, zur Wahrung seiner eigenen Interessen gegebenenfalls sogar gezwungen, seinen Unterhaltsanspruch auf verschiedene Unterhaltstatbestände zu stützen. (...)