Frage an Brigitte Zypries von Andreas H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
am Ende Ihrer gestrigen Rede anläßlich der Eröffnung der Konferenz gegen die Verbreitung von Hass im Internet
http://antifo.wordpress.com/2009/07/10/rede-von-frau-zypries-zur-internetzensur/
stellten Sie in Aussicht, sich auch in Zukunft für die Vergabe staatlicher Geldmittel in der Auseinandersetzung gegen Rechtsextremisten und deren Hasspropaganda im Internet einzusetzen:
"Ich werde mich deshalb auch in der nächsten Legislaturperiode dafür einsetzen, dass der Staat die erforderlichen rechtlichen Instrumente, aber auch die nötige finanzielle Unterstützung für die vielen privaten Initiativen bereitstellt."
der Tagesspiegel berichtete am 19. Juni von einem Brandanschlag, mit dem Linksradikale auf die Entschlossenheit des Berliner Innenpolitikers Dr. Robbin Juhnke (CDU) im politischen Vorgehen gegen linksextreme Gewalt reagieren:
http://www.tagesspiegel.de/zeitung/Titelseite-Autonome-Brandanschlaege;art692,2827004
Meine Fragen an Sie lauten:
(1) Teilen Sie meine Einschätzung, daß es an der Zeit ist, auch über neue Wege beim Vorgehen gegen Linksextremisten und deren Hasspropaganda nachzudenken?
(2) Befürworten Sie die Einrichtung Runder Tisch gegen Linksextremismus, wie das Dr. Robbin Juhnke im Berliner Abgeordneten Haus jüngst gefordert und beantragt hatte?
http://www.robbin-juhnke.de/index.php?ka=1&ska=1&idn=104
(3) Falls nicht, welche Art des Vorgehens empfehlen Sie als Justizministerin im Vorgehen gegen Linksextremisten und deren Hasspropaganda im Internet?
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Haas
Sehr geehrter Herr Haas,
Ihrer E-Mail entnehme ich, dass Sie annehmen, dass das Bundesministerium der Justiz bei der Bekämpfung von Hass im Internet nicht auch linksextremistische Seiten ins Visier nimmt. Dem ist nicht so. Die lediglich beispielhafte Benennung einzelner Gruppen - übrigens nicht nur rechtsextremistischer, sondern auch religiös-extremistischer - hatte nicht zum Ziel, die Aufmerksamkeit ausschließlich in eine bestimmte Richtung zu lenken.
Die Bekämpfung von Hass im Internet beschränkt sich selbstverständlich nicht allein auf die Bekämpfung rechtsextremistischer Internetseiten, sondern umfasst die Bekämpfung jeglicher Form von Hasspropaganda im Internet. So gelten die auf der Konferenz gegen Hass Im Internet am 9. Juli 2009 beratenen Wege der Bekämpfung von Hass und Fremdenfeindlichkeit im Internet selbstverständlich für alle Formen der Hasskriminalität und somit auch für alle diesbezüglich strafrechtlich relevanten Internetseiten.
Die Vorschriften des Strafgesetzbuches, die bei der Bekämpfung von Hass im Internet in erster Linie zur Anwendung kommen (§§ 86 Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen; 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen; 130 Volksverhetzung), dienen dem Schutz des demokratischen Rechtsstaates und des öffentlichen Friedens. Sie gelten für Angriffe auf die genannten Rechtsgüter unabhängig davon, ob sie aus dem rechts- als auch aus dem linksextremistischen oder dem religiös-extremistischen Bereich kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries