Frage an Brigitte Zypries von Dick S. bezüglich Recht
Frau Zypries,
im Jahre 2003 haben sie – als Mitglied der Rot/Grünen Regierung - die UN-Konvention gegen Korruption unterzeichnet! Diese Konvention beinhaltet die Umsetzung in nationales Recht als maßgeblichen Bestandteil und soll den Bürger in die Lage versetzen, kriminelle Parlaments– und (insbesondere) Kabinettsmitglieder einer strafrechtlichen Verantwortung zuzuführen!
Bis Heute ist Nichts geschehen!
Wann darf ich ENDLICH mit der Umsetzung rechnen?
Mit der ihnen zustehenden Hochachtung.
PS Verwenden keine Ursachen der Korruption als Scheinargument; sie hätten im Moment wichtigeres zu tun.
Sehr geehrter Herr Stukenbrok,
ein in meinem Haus erarbeiter Gesetzentwurf zur Umsetzung des VN-Übereinkommens gegen Korruption liegt dem Deutschen Bundestag vor (BT-Drucks. 16/6558). Erforderlich ist zudem eine Erweiterung des Straftatbestandes gegen Abgeordnetenbestechung. Hierzu soll aus der Mitte der Bundestages ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Anders als Sie vermuten ist es allerdings nicht erforderlich, die Straftatbestände gegen Korruptionstaten von Kabinettsmitgliedern zu erweitern. Ministerinnen und Minister sind Amtsträger im Sinne des Strafgesetzgebuches (StGB). Wenn sie Vorteile für die Dienstausübung oder die Verletzung von Dienstpflichten annehmen, machen sie sich bereits nach geltendem Rechts wegen Vorteilsannahme (§ 331 StGB) oder Bestechlichkeit (§ 332 StGB) strafbar.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries