(...) dass der EU-Vertrag von Lissabon mehrheitlich im Bundestag und Bundesrat angenommen wurde, ist korrekt. Leider sind gegen den Vertrag aber noch Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. (...)
(...) Wie bei jeder Wissenschaft gibt es natürlich auch in den Geschichtswissenschaften in einzelnen Punkten Streitigkeiten zwischen den Wissenschaftlern oder es können einzelne Fragen nicht mehr beantwortet werden, weil wichtige Dokumente, Zeugnisse und andere historische Quellen verloren gegangen sind. Deshalb kann man aber noch nicht davon sprechen, dass die Aufarbeitung in Deutschland nicht erfolgt. Vielmehr stößt sie gelegentlich an die Grenzen des Möglichen. (...)
(...) Das Gewaltenteilungsprinzip gilt nur für staatliche Tätigkeiten, denn es soll ja gerade eine gegenseitige Kontrolle der unterschiedlichen staatlichen Institutionen ermöglichen. Die Teilung der Gewalten bleibt insofern von einem solchen Verein völlig unberührt. (...)
(...) Ergänzend zu meiner Antwort an Herrn Mina von 7. Mai 2008 möchte noch auf Folgendes hinweisen: Der gesteigert haftende Unterhaltsverpflichtete hat sich intensiv, d.h. unter Anspannung aller Kräfte und Ausnutzung aller vorhandenen Möglichkeiten zu bemühen, einen hinreichend entlohnten Arbeitsplatzes zu erlangen, um so ein Einkommen zu erzielen, das die Zahlung der Regelbeträge sicherstellt, diese Bemühungen hat er gegebenenfalls nachzuweisen. (...)
(...) Ihre Kritik an der Ungleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare teile ich nicht. (...)
(...) Im Übrigen teile ich Ihre Einschätzung der deutschen Justiz in keinster Weise. Wir haben in Deutschland ein unabhängiges, gut funktionierendes Justizsystem auf das wir stolz sein können und um das uns - zu Recht - viele Staaten beneiden. (...)