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Brigitte Zypries
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Frage von Gabi U. •

Frage an Brigitte Zypries von Gabi U. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Zypris,

ich verstehe etwas nicht und bitte Sie um eine Erklärung zu meinen nachfolgenden Ausführungen:

Wenn es um die Besteuerung geht, werden Lebenspartner als Single mit der höchsten Besteuerung belegt.

Geht um um Zahlungen des Staates, werden Lebenspartner zu Lebensgemeinschaften und werden wie Ehepartner bzgl. Ihres Einkommens behandelt (Beispiel Hartz4)

Ich habe den Eindruck, dass der Staat hier handelt, wie es ihm genehm ist. Auch wenn es dafür Gesetze gibt. Diese Gesetze sollten dringends überdacht werden.
Gilt es Geld einzufordern, dann in der Weise, wie es für den Staat am günstigsten ist-gilt es Geld auszugeben, dann auch wie es für den Staat am günstigsten ist.

In Erwartung Ihrer Antwort
MfG Ullmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ullmann,

hinsichtlich Ihrer Kritik an dem Institut der Bedarfsgemeinschaft verweise ich auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Zunk vom 21.05.2008.

Ihre Kritik an der Ungleichbehandlung verheirateter und unverheirateter Paare teile ich nicht.

Die Ehe steht unter dem besonderen Schutz unserer Verfassung. Es ist Aufgabe des Staates, Ehe und Familie vor Beeinträchtigungen durch Dritte zu bewahren und durch staatliches Leistungshandeln zu fördern. Deshalb besteht nur ein geringer Spielraum, Privilegien gleich welcher Art, die mit der Eheschließung einhergehen, auch auf nicht verheiratete Paare zu erstrecken. Die Ehe begründet auch die rechtliche Verpflichtung, für den Partner (nicht nur finanziell) einzustehen. Bei nicht verheirateten Paaren hingegen besteht nur eine moralische Verpflichtung. Dass eine solche moralische Verpflichtung genauso ernst genommen werden kann, wie eine rechtliche Verpflichtung, will ich gar nicht in Frage stellen. Allerdings ist es Aufgabe des Staates, Privilegien und Verpflichtungen der Ehe in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen, beispielsweise durch steuerliche Erleichterungen. Dies gebietet nicht zuletzt unser Grundgesetz. Es steht jedem Paar frei, den Bund der Ehe zu schließen oder auch nicht. Allerdings kann es nicht angehen, dass unverheiratete Paare einerseits die Privilegien der Ehe für sich einfordern, andererseits aber nicht bereit sind, auch die mit der Ehe einhergehenden Verpflichtungen zu übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries