Frage an Brigitte Zypries von Gerhard Z. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Ministerin,
nachdem Sie die Staatsanwaltschaft ausschließlich der Exekutive zuordnen bitte ich um Ihre Stellungnahme, inwieweit sich ein "Bund der Richter und Staatsanwälte" hierzu nicht in Widerspruch befindet, solange sich gemäß dem Gewaltenteilungsprinzip StA und Richter gegenseitig kontrollieren sollten.
Mit besten Grüßen
Gerhard Zollenkopf
Sehr geehrter Herr Zollenkopf,
ein Verein, in dem sich Angehörige der Berufsgruppen Richter und Staatsanwälte zusammenschließen, ist ein privatrechtlicher. Er dient der - privaten - Interessenvertretung der Angehörigen der beiden Berufsgruppen. Es handelt sich somit nicht um eine beamtenrechtliche oder sonstige staatliche Organisation. Das Gewaltenteilungsprinzip gilt nur für staatliche Tätigkeiten, denn es soll ja gerade eine gegenseitige Kontrolle der unterschiedlichen staatlichen Institutionen ermöglichen. Die Teilung der Gewalten bleibt insofern von einem solchen Verein völlig unberührt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries