Frage an Brigitte Zypries von Rainer H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Frau Zypries,
ich habe ein Schreiben des Amtsgericht Soltau vom 06.05.1998 am 21.05.2008 zur Kenntnis erhalten. Der damalige Direktor des Amtsgericht Soltau, Rundt, kann dort wie folgt zitiert werden:
"Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem Hohen Ansehen der Jusitz höher zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen..."
Das Schreiben des Amtsgericht Soltau finden Sie hier:
http://www.solarresearch.org/AmtsgerichtSoltau19980506_Justiz.pdf
Mit diesem Zitat wird m.E. deutlich, daß der Artikel 97 des GG und der § 339 STGB (Rechtsbeugung) vollkommen ins Leere geht und die Juristen mindestens seit 1998 ihre eigenen Gesetze bestimmen und sich scheinbar nicht an Recht und Gesetz halten müssen und schon gar nicht offensichtliche Urteilsfehler korrigieren brauchen. Ich erlebe es ja seit 10 Jahren am eigenen Leibe und ich bin sogar von einem Richter im Gerichtssaal durch Knastandrohung gefoltert (!) worden, weil ich einen Urteilsfehler des OLG Hamm vom 04.07.2001 aufgedeckt habe. Nun weiss ich auch, warum ich gefoltert worden bin. Das Schreiben des Amtsgericht Soltau belegt es sehr anschaulich und für jeden Bürger begreifbar...
Ich bitte nachdrücklich um Stellungnahme von Ihnen.
MfG
Rainer Hoffmann
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der von Ihnen geschilderte Sachverhalt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt. Bitte wenden Sie sich an das niedersächsische Justizministerium (Am Waterlooplatz 1, 30169 Hannover).
Im Übrigen teile ich Ihre Einschätzung der deutschen Justiz in keinster Weise. Wir haben in Deutschland ein unabhängiges, gut funktionierendes Justizsystem auf das wir stolz sein können und um das uns - zu Recht - viele Staaten beneiden.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries