Sehr geehrter Herr Dr. Lanz,
bitte senden Sie uns die erwähnte Antwort des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen zu. Wir werden Ihnen dann auf direktem Weg auf Ihre Fragen antworten.
Sehr geehrter Herr Dr. Lanz,
bitte senden Sie uns die erwähnte Antwort des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen zu. Wir werden Ihnen dann auf direktem Weg auf Ihre Fragen antworten.
(...) die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Geschiedene Ehegatten können jetzt nicht mehr ohne weiteres bis ins hohe Kindesalter Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen. (...)
(...) steuerlich begünstigt werden Ehepaare - deshalb kommt ein Geschiedener - auch mit Kind - in die für Alleinstehende geltende Steuerklasse. Ich halte das nicht für richtig und werbe dafür, Steuervergünstigungen an das "Kinder erziehen" anzuknüpfen. Die Diskussion über eine gerechtere Verteilung hat gerade erst begonnen... (...)
(...) Sie haben recht: einen absoluten Schutz vor Terrorismus gibt es nicht. Trotzdem will der Gesetzgeber natürlich den Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch des Staates so weit wie sinnvoll möglich sicherstellen. (...)
(...) im Urheberrechtsgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die genannten Werke können daher von jedermann frei genutzt werden. (...)
(...) niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das gebietet unser Grundgesetz, und das ist mir persönlich ein besonderes Anliegen. (...)