Frage an Brigitte Zypries von Gerd Dr. L. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries!
Zum Bereich der Beamtenbesoldung möchte ich folgende Problematik aufführen:
Bereich: Absenkung des Versorgungsniveaus gem. § 69 e Abs.3 des Beamt.VG.
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamten werden auf der vorgenannten Rechtsgrundlage abgesenkt. Das betrifft auch die Personen, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt wurden.
Es ist Ihnen bekannt, daß in den jeweiligen Beamtengesetzen der Länder für diese Personengruppen sogenannte Ausgleichsregelungen bestehen, die - entsprechend dem Alimentationsprinzip - ein zu starkes Absinken der Ruhestandsbezüge vermeiden sollen.
Die Einbeziehung dieser Personengruppe (=vorzeitige Versetzung in den Ruhestand) läuft der Ausgleichsregelung entgegen und bedeutet im individuellen Fall immer (!) eine
besondere Härte.
Zumindest sollte die Gruppe der schwerbehinderten Beamtinnen und Beamten von diesen Kürzungen ausgenommen werden.
Meine Frage an Sie:
1. Ist diese speziellen Problematik bekannt?
2. Welche Stellung wird dazu von Ihnen bezogen?
3. Gibt es mittlerweile - in Ihrer Partei - eine gewisse Aufmerksamkeit und Sensibilität gegenüber dieser Regelung?
Für Ihre Bemühungen und die Auseinandersetzung mit dieser Problematik möchte ich Ihnen bereits an dieser Stelle danken.
Mit freundlichem Gruß
Dr. G. Lanz
P.S.: Mittlerweile liegt eine schriftliche Antwort des "Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen" (Herr Beraus - 13.6.2008) zu dieser Frage vor. Auf Anforderung sende ich Ihnen dieses Schreiben gerne per Fax zu.
Abschließend bin ich der Überzeugung, daß sich die politischen Kräfte in unserem Land - besonders bei der fairen Behandlung von Fragen dieses Bereichs - für den betroffenen Bürger definieren.
Sehr geehrter Herr Dr. Lanz,
bitte senden Sie uns die erwähnte Antwort des Beauftragten der Hessischen Landesregierung für behinderte Menschen zu. Wir werden Ihnen dann auf direktem Weg auf Ihre Fragen antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries