Frage an Brigitte Zypries von Karl F. M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
Einhergehend mit der IT-Kommunkation wird der Meinungsaustausch über die von verschiedenen Providern installierten Foren mehr und mehr geführt. Einige Forenbetreiber sind politisch einseitig ausgerichtet und löschen die ihnen nicht genehmen Beiträge, wenn darin zitiert wird, mit dem fadenscheinigen Vorwand des Verstoßes gegen die Urheberschutzbestimmungen. Ein bestimmter, noch z.T. im staatlichen Besitz, geht sogar soweit, daß er das Zitieren von Artikeln des Grundgesetzes oder anderer Gesetzestexte als Verstoß gegen das Urheberrecht bewertet und so den Beitrag aus dem Forum entfernt. Dies ist m.E. ein Verstoß gegen die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit.
Mein Frage an Sie, nicht nur als Abgeordnete sondern auch als Justizministerin, unterliegen die von dem Deutschen Bundestag beschlossenen und verabschiedeten Gesetze dem Urheberrechtsschutz oder dürfen sie frei von allen Bürgern als Argumentationshilfen wörtlich zitiert werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr May,
im Urheberrechtsgesetz ist ausdrücklich geregelt, dass Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfasste Leitsätze zu Entscheidungen keinen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die genannten Werke können daher von jedermann frei genutzt werden.
Anders kann es sich bei Gesetzessammlungen verhalten, die von Verlagen herausgegeben werden. Aufgrund der Auswahl und der Anordnung des Stoffs können diese als selbständiges Werk oder als Datenbank zu qualifizieren sein - insoweit sind sie dann wieder urheberrechtlich geschützt. Deshalb finden sich zum Beispiel in Sammelwerken von Verlagen oftmals Schutzhinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries