Frage an Brigitte Zypries von Wasilios K. bezüglich Recht
Liebe Frau Ministerin Zypries,
mein Fall zeigt, dass Behinderte nach zusätzlichen Unfällen ausserordentlich hart betroffen werden können, denn einerseits erhalten sie aufgrund der erhöhten Beweislast nicht den ihnen tatsächlich zustehenden Schadenersatz nach zusätzlichen Unfällen, werden ggf. über Jahre hinweg auch nicht richtig behandelt, weil selbst Ärzte und Gutachter oftmals über die Diagnosen irren und auf der anderen Seite werden ihnen private Versicherungen aufgrund sogenannter "Ablehnungsdiagnoselisten" systematisch vorenthalten, sodass sie sich wiederum auch nicht gegen viele Risiken versichern können:
* Die zentrale Frage ist, warum die Behinderung zu solchen "technischen und rechtlichen" Barrieren führt? * Meine Antwort ist: "Menschen beschäftigen sich lieber mit anderen, erfreulicheren Themen, ohne sich über potentielle Auswirkungen bei dieser Personengruppe Gedanken zu machen!
Mein Frage an Sie, Frau Ministerin ist, welche zusätzlichen Massnahmen die Bundesregierung verabschieden will um Behinderte nach zusätzlichen Unfällen besser zu schützen?
Die Kurzzusammenfassung findet sich unter: http://www.disabilityshop.org/2008/08/diskriminierung-behinderter-menschen.html
Beste Grüsse
Wasilios Katsioulis
Behindertenbeauftragter Deutscher
Antidiskriminierungsverband
Sehr geehrter Herr Katsioulis,
niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das gebietet unser Grundgesetz, und das ist mir persönlich ein besonderes Anliegen. Über das Benachteiligungsverbot hinaus sind alle staatlichen Stellen gehalten, auf die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen hinzuwirken. Es ist daher nur folgerichtig, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet hat, den in der Politik für behinderte Menschen eingeleiteten Prozess zur Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe in der Gesellschaft fortzusetzen.
Dass Sie zusätzlich zu Ihrer Behinderung einen Unfall erlitten haben, ist ein besonders schwerer Schicksalsschlag. Selbstverständlich dürfen für Sie im Haftungsprozess keine höheren Beweisanforderungen gelten als für andere Unfallopfer. Die geltenden Gesetze sehen vor, dass Sie im Haftungsprozess nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als andere Geschädigte. Gesetzesänderungen bei den Beweislastregeln sind daher nicht geplant.
Soweit Sie den Abschluss privater Versicherungen ansprechen, möchte ich Sie auf eine Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinweisen. Wenn ein Versicherungsunternehmen nicht zum Vertragsabschluss verpflichtet ist, kann es vor Abschluss eines Versicherungsvertrages das zu versichernde Risiko prüfen und gegebenenfalls sogar den Vertragsschluss ablehnen. Eine Behinderung darf es dabei aber nur berücksichtigen, wenn sich unter Heranziehung statistischer Erhebungen versicherungsmathematisch belegen lässt, dass sie eine Risikoerhöhung bedeutet. Diese Einschränkung ergibt sich aus § 20 Abs. 2 AGG.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries