Portrait von Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Brigitte Zypries zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Ralph S. •

Frage an Brigitte Zypries von Ralph S. bezüglich Familie

Guten Tag, sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries.

Ich wende mich an Sie, weil ich Sie als politisch verantwortlich, für meine folgende Frage betrachte und diese Frage, bereits am 17.07.2008, an den Deutschen Bundestag gerichtet, nicht beantwortet wurde.

Nach Urteil des BGH ( XII ZR 109/05) bin ich zwar nicht überrascht, aber doch erstaunt, wie innerhalb kürzester Zeit den zu Unterhalt Verpflichteten unverblümt in die Tasche gegriffen wird. Fortan darf also eine ganztägige Fremdbetreuung des Kindes nicht nur anteilig übernommen werden, sondern die damit verbundene Tätigkeit des betreuuenden Elternteils ist als überobligatorisch zu bewerten, wenn nicht anderweitig Entlastung zu erwarten ist. Toll!
Auch wenn der betreuende Elternteil nicht vollschichtig erwerbstätig ist, kann das Kind durchaus in Vollzeit fremdbetreut werden und auch in diesem Fall wäre der damit verbundene Mehrbedarf durch den zu Unterhalt Verpflichteten mit zu tragen, da die vollzeitige Betreuung dem Kindeswohl zugesprochen wird.

Bitte erklären Sie mir unbedarften Laien in allgemein verständlicher Form, wie ich Ihren politischen Anspruch zur Förderung der Eigenverantwortung fortan verstehen kann, ich komme in meinem Umfeld nämlich langsam in Erklärungsnot.
Warum wurde ein Clean-Cut, wie im Versorgungsausgleich vorgesehen, nicht auch im Unterhaltsrecht, *für einen Regelfall* umgesetzt?

Die weitreichenden gesellschaftlichen Folgen kann ich mir ausmalen, aber wenn Sie wirklich mehr Inder als Kinder in Deutschland sehen möchten, kann ich Ihnen versichern, dass Ihr Plan aufgehen wird. Aus meiner bescheidenen Sicht - leider.

Mit herzlichem Dank, für Ihre Zeit und in Hoffnung auf plausible Antworten, zu allen Teilfragen und mit freundlichem Gruß verbleibe ich,

Ralph Steinfeldt, ein Vater und immerhin auch Wähler

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinfeldt,

die von Ihnen angesprochene Entscheidung des Bundesgerichtshofs bedeutet keine Rückkehr zum alten Recht. Geschiedene Ehegatten können jetzt nicht mehr ohne weiteres bis ins hohe Kindesalter Betreuungsunterhalt für sich beanspruchen.

Natürlich wäre es vorstellbar, auch im Unterhaltsrecht mit der Scheidung einen "sauberen Schnitt" zu machen, indem Unterhaltsansprüche beispielsweise nur für eine bestimmte, gesetzlich festgelegte Zeitspanne zugestanden werden. Ich meine aber, dass von den geltenden Gesetzen - die auf die Vielfalt der denkbaren Lebenssachverhalte Rücksicht nehmen und auf die Umstände des Einzelfalls abstellen - letztlich beide Ehegatten profitieren und am Ende ein gerechtes Ergebnis steht. Denn der Gesetzgeber hat zu berücksichtigen, dass es auch nach der Ehe noch für eine gewisse Zeit gegenseitige Verpflichtungen aus der Ehe gibt - zumal wenn Kinder da sind.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries