(...) Die Bundeskanzlerin und der Bundesfinanzminister haben sich am 5. Oktober 2008 zu einer politischen Zusage für alle privaten Spareinlagen der Bürger entschlossen, für den Fall, dass die bestehenden Sicherungseinrichtungen versagen. Diese Garantie gilt für alle privaten Spareinlagen bei Banken, die einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung in Deutschland zugeordnet sind. (...)
(...) Deshalb haben wir - für zwei Jahre befristet - den Überschuldungsbegriff so geändert, dass Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, bei Wertverlusten ihrer Aktiva sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Die vorgenommene Änderung betrifft nicht nur Unternehmen des Finanzsektors, sondern kommt allen Unternehmen aus allen Branchen zugute, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben. Und sie kommt natürlich auch den Menschen zu Gute, deren Arbeitsplatz erhalten (...)
(...) Der Gesetzgeber entschied sich aber mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz bewusst dagegen, die Prostitution als solche unter Strafe zu stellen. Mit diesem Gesetz sollte statt dessen die rechtliche und soziale Lage der Prostituierten verbessert werden. (...)
(...) Oktober 2008 dargestellt habe. Wenn trotz des Verbots zukünftig keine Rufnummer angezeigt werden sollte, können Sie versuchen, mit dem Anrufer ins Gespräch zu kommen und möglichst viel über ihn und seinen Arbeitgeber zu erfahren. Die Informationen können Sie dann an eine Verbraucherzentrale oder die Wettbewerbszentrale übermitteln. (...)
(...) Sie können gewiss sein, dass das (Vor- und) Nachdenken bei mir nicht von Straßendemonstrationen initiiert werden muss und ich deshalb auch nicht Ihre Annahme teile, dass die Meinungsäußerung demonstrierender Personen stets die Auffassung aller Bürgerinnen und Bürger widerspiegele. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung beruht im übrigen auf einer europäischen Regelung und kann deshalb gar nicht einseitig von Deutschland für Deutschland aufgehoben werden. (...)
(...) Auch für Richterinnen und Richter besteht eine Pflicht zur Fortbildung. Das Deutsche Richtergesetz und die Richtergesetze der Länder verweisen auf die einschlägigen Vorschriften für Beamtinnen und Beamte, welche unter anderem eine Fortbildungsverpflichtung zur Erhaltung und Verbesserung der dienstlichen Befähigung vorsehen. (...)