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Frage von Michael K. •

Frage an Brigitte Zypries von Michael K. bezüglich Wirtschaft

Neues Insolvenzrecht: Regierung eilt Firmen zu Hilfe
Das Bundeskabinett hilft auch den Firmen jenseits des Finanzmarkts: Künftig müssen Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten nicht Insolvenz anmelden, wenn sie "voraussichtlich mittelfristig" wieder zahlungsfähig sind. Auf diese Weise will die Regierung eine Pleitewelle verhindern.

Denn der Börsencrash hat das Eigenkapital oder das Beteiligungskapital vieler Unternehmen, nicht nur des Bankensektors dahinschmelzen lassen, mit der Folge, dass sie bilanziell überschuldet sind.

Haben Sie es schon einmal erlebt, dass die Bundesregierung auf die Idee gekommen wäre, dass, wenn die Infaltionsraten die Lohnerhöhungen so einfach auffressen, dann eine staatliche Bürgschaft für die vielen Arbeitnehmer übernommen wird, die ihre Raten für Auto und Kühlschrank oder Häuschen nicht mehr bezahlen können? Oder dass die Bundesregierung auf die Idee gekommen wäre, dann eine staatlich verordnete Stundung für alle Glaübigerforderungen gegen derart betroffene Arbeitnehmer anzuordnen, bis es den vielen Arbeitnehmern durch eine in Zukunft zu erwartende Lohnerhöhung wieder besser geht?

Wir Bürge(n)rInnen dieses Staates sollten das in Zukunft bei steigenden Privatinsolvenzen von unserer Regierung auch einfach einfordern, damit nicht immer mehr Wähler die Links Partei wählen und damit unsere freiheitliche Marktwirtschaft gefährden....Meinen Sie nicht auch eine solche Forderung wäre berechtigt?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Krämer,

die von Ihnen verglichenen Sachverhalte lassen sich nicht vergleichen. Es ist natürlich ein Unterschied, ob jemand mit seinen eigen Vermögensangelegenheiten nicht zurecht kommt oder ob es sich um große Firmen handelt, derern Insolvenz die Arbeitslosigkeit von hunderten von Menschen zur Folge hätte.

Für Privatpersonen gibt es die Privatinsolvenz, mit deren Hilfe sie innerhalb von sechs Jahren entschuldet werden. Für die Unternehmen haben wir aus folgenden Gründen die Insolvenzordnung geändert: Die derzeitige Finanzkrise hat zu erheblichen Wertverlusten von Aktien und Immobilien geführt. Dies kann bei Unternehmen, die solche Verluste nicht anderweitig ausgleichen können, zu einer bilanziellen Überschuldung führen. Die Folge wäre, dass die betroffenen Unternehmen innerhalb von drei Wochen Insolvenzantrag stellen müssten - selbst wenn eine positive Fortführungsprognose besteht und das Unternehmen weiterhin zahlungs fähig ist. Deshalb haben wir - für zwei Jahre befristet - den Überschuldungsbegriff so geändert, dass Unternehmen nicht mehr verpflichtet sind, bei Wertverlusten ihrer Aktiva sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Die vorgenommene Änderung betrifft nicht nur Unternehmen des Finanzsektors, sondern kommt allen Unternehmen aus allen Branchen zugute, insbesondere kleinen und mittleren Betrieben. Und sie kommt natürlich auch den Menschen zu Gute, deren Arbeitsplatz erhalten
wird.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries