(...) Sie haben ohne Zweifel Recht damit, dass eine Inhaftierung erhebliche und schlimme Auswirkungen auf das Leben eines Einzelnen hat. Um diese Folgen abzumildern, gewährt der Staat umfassend Schadenersatz nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen für eine Freiheitsentziehung auf Grund gerichtlicher Entscheidung. (...)
(...) Meist ist dieser Umstand nicht sofort bekannt. Häufig stellt sich die wahre Vaterschaft erst einige Zeit später heraus, so dass meist schon Unterhaltszahlungen geflossen sind. Der vermeintliche Vater des Kindes ist in diesen Fällen jedoch nicht rechtlos gestellt: Zunächst hat er innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen Frist die Möglichkeit, seine Vaterschaft anzufechten. (...)
(...) Mein Kollege Olaf Scholz betreut die Fragen rund um das Arbeitsrecht, einschließlich des Rechts der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch. Er ist innerhalb der Bundesregierung auch für die Aufsicht über die BA federführend. (...)
(...) ich kann verstehen, dass der ständige Streit um Unterhalt an Ihren Nerven zehrt. Ihre Kritik an der Kostenbelastung vermag ich aber nicht zu teilen. (...)
(...) seien Sie versichert: Mir liegen die Rechte des Patienten im Schadensfall besonders am Herzen. Wichtig ist es, ein Kräftegleichgewicht zwischen Ärzten und Patienten im Haftungsprozess zu gewährleisten. Der Patient als Laie muss trotz seiner Unwissenheit in medizinischen Fragen in der Lage sein, seine Rechte im Schadensfall zu realisieren. (...)
(...) es beruht auf der Entscheidung des Verfassungsgebers in Artikel 12a GG, dass Frauen anders als Männer in Friedenszeiten nicht zu einem Pflichtdienst herangezogen werden. Artikel 12a GG stellt eine verfassungsrechtliche Spezialnorm zu Artikel 3 Abs. (...)