Sehr geehrter Herr Decker,
für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Bundesministerin für Arbeit und Soziales zuständig, dass Sie wie folgt erreichen:
Sehr geehrter Herr Decker,
für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Bundesministerin für Arbeit und Soziales zuständig, dass Sie wie folgt erreichen:
(...) In der Beschlussempfehlung hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages (BT-Drs. 16/8783, S. 50) auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass „gewerbliches Ausmaß“ bereits dann bejaht werden könne, wenn eine besonders umfangreiche Datei, wie ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht werde. Im Übrigen ist es Aufgabe der Rechtsprechung die Norm im Einzelfall anzuwenden. (...)
(...) die Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet kann in ihrer Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es ist für einen Rechtsstaat von grundsätzlicher Bedeutung, dass Straftaten verfolgt werden, vollkommen gleich, wer sie mit welchem Mittel begeht. (...)
Sehr geehrter Herr Köberle,
Ihre Fragen betreffen den Zuständigkeitsbereich meines Kollegen Olaf Scholz. Daher muss ich Sie bitten, sich mit Ihren Fragen direkt an das Bundesarbeitsministeriums zu wenden.
(...) Die dort verankerten Regelungen für das Kindergeld gelten daher auch für den Kinderbonus. Der Kinderbonus ist demnach nur an einen Elternteil auszuzahlen, und zwar regelmäßig an den, in dessen Haushalt das Kind lebt. Auch wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil danach die Einmalzahlung nicht erhält, wird der Kinderbonus bei seiner jährlichen Einkommensteuerveranlagung - ebenso wie das Kindergeld - regelmäßig hälftig berücksichtigt. (...)
Sehr geehrte Frau Michalski,
sofern Sie sich über einzelne Richter beschweren wollen, wenden Sie sich dazu bitte an das zuständige Landesjustizministerium.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries