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Brigitte Zypries
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Frage von Christian D. •

Frage an Brigitte Zypries von Christian D. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

in einer Diskussionssendung hat Herr Heiner Geißler (ehemals Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit) mitgeteilt, dass in der Schweiz alle Einkünfte (auch Kapitaleinkünfte) zur Finanzierung der Rente herangezogen werden.
In unserem Staat werden die Beiträge für die Sozialversicherung hingegen ausschließlich auf den Lohn gezahlt. Zudem haben wir Beitragsbemessungsgrenzen. Bei der Rentenversicherung (Beitragssatz 19,9%) beispielsweise beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 64.800,-€. Jeder mehr verdiente Euro muss nicht zur Finanzierung der Rentenversicherung herangezogen werden. Zudem werden alle Kapitalerträge von der Finanzierung der Rentenversicherung ausgenommen.
In unserem Grundgesetz wird in Artikel 14,2 („Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“) die Sozialverantwortung des Eigentums festgelegt. Um diese Sozialverantwortung umzusetzen, müssten aus meiner Ansicht alle Einkommen (auch Kapitalerträge) zur Finanzierung des Sozialsystems herangezogen werden.
Wieso wird die Sozialverantwortung des Eigentums bei unserem kompletten Sozialsystem nicht umgesetzt?
Wenn diese Sozialverantwortung umgesetzt werden würde, könnten wir auch niedrigere Beiträge umsetzen, da wir die Finanzierung auf eine breitere Basis legen würden.
Welche Aktivitäten sind von unserem Gesetztgeber zu erwarten, damit unser Staat Artikel 14,2 des Grundgesetzes auch in unserem Sozialversicherungssystem umsetzt?

Vielen Dank

Christian Decker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Decker,

für die von Ihnen angesprochenen Themen ist das Bundesministerin für Arbeit und Soziales zuständig, dass Sie wie folgt erreichen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstr. 49
10117 Berlin
E-Mail: info@bmas.bund.de

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries