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Frage von Jürgen S. •

Frage an Brigitte Zypries von Jürgen S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

am 24.03. fand beim Inhaber der Domain wikileaks.de eine Hausdurchsuchung statt. Der Grund dafür dürfte die Veröffentlichung der australischen Internet-Zensurliste sein, da dem Beschuldigten Verbreitung kinderpornographischer Schriften vorgeworfen wird.

Folgende Fragen stellen sich:
Warum können Sie eine Hausdurchsuchung beim Besitzer der Domain wikileaks.de machen, aber nicht bei den Betreibern der Kinderpornoserver? In den Filtern der skandinavischen Länder, sind sehr viele deutsche Domains enthalten. Siehe z.B.: http://scusiblog.org/?p=330 Warum können die Betreiber der deutschen Kinderporno-Server ihrem schmutzigen Geschäft immer noch nachgehen?

Die Organisation CareChild hat übrigens gezeigt, daß dieser Dreck auch ohne Zensurlisten aus dem Internet zu bekommen ist.
http://www.carechild.de/news/politik/internetzensur_carechild_versuch_blamiert_deutsche_politiker_566_120.html

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schulte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulte,

die Bekämpfung kinderpornographischer Inhalte im Internet kann in ihrer Bedeutung nicht hoch genug eingeschätzt werden. Es ist für einen Rechtsstaat von grundsätzlicher Bedeutung, dass Straftaten verfolgt werden, vollkommen gleich, wer sie mit welchem Mittel begeht. Aber gerade bei solch besonders abscheulichen Taten wie denen, über deren verstärkte Bekämpfung wir hier nachdenken, müssen tatsächlich wirkungsvolle Maßnahmen getroffen werden. Andererseits darf aber bei aller berechtigten Empörung nicht vergessen werden, dass jede Maßnahme auch andere Rechtsgüter von verfassungsrechtlichem Rang berührt, wie die Freiheit der Telekommunikation oder die Meinungsfreiheit unbeteiligter Dritter, die durch die zu treffenden Maßnahmen möglicherweise ebenfalls beeinträchtigt werden können. Auch gilt es zu bedenken, wie verhindert werden kann, dass derartige Maßnahmen einen Einstieg in eine - schon europarechtlich unzulässige - allgemeine Verpflichtung zur Überwachung der Telekommunikation im Internet mit sich bringen. All diese, hier nur skizzenhaft anzudeutenden Aspekte sind mit der gebotenen Sorgfalt miteinander abzuwägen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung in einem zwar sehr zügigen, aber dennoch intensiven und gründlichen Prozess einen Gesetzentwurf erarbeitet, der alle diese Aspekte in angemessenem Umfang berücksichtigt und einen weiteren Schritt zur Bekämpfung von Kinderpornographie darstellt.

Es ist erfreulich, wenn sich auch private Organisationen erfolgreich an der Bekämpfung von Kinderpornographie beteiligen. Doch findet privates Engagement dort seine Grenzen, wo die Beteiligten nicht freiwillig mitwirken und kann daher ein entsprechendes Gesetz nicht ersetzen.

Für die Beantwortung Ihrer Frage, warum Ermittlungsmaßnahmen gegenüber dem Betreiber einer Domain durchgeführt wurden, nicht aber gegen den Betreibern der Server, möchte ich Sie bitten, sich an die zuständige Ermittlungsbehörde zu wenden. Die Strafverfolgung dieser Delikte obliegt den Landesbehörden, nicht dem Bundesministerium der Justiz.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries