(...) ich stehe nach wie vor zu meiner Aussage, dass ich einer Ausdehnung der Sperrlisten auf andere Bereiche nicht zustimmen werde. Diese Gefahr sehe ich aber auch nicht, da die von Ihnen angesprochen Passage im "Eckpunktepapier" der Bundesregierung sich wörtlich in der Begründung des anschließenden Gesetzes wiederfindet: "Eine Ausweitung auf andere Zwecke ist nicht beabsichtigt." Deutlicher ist es rechtstechnisch nicht möglich zu sagen, was ein Gesetz nicht will. (...)
(...) Letztlich wird es von der kriminellen Energie des einzelnen abhängen, inwieweit er sich abschrecken lässt. Es können vermutlich besonders diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornographischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert. (...)
(...) Ich gebe Ihnen darin Recht, dass Access Blocking nur einen Teilbereich des Problemfelds Kinderpornographie bewältigt. Selbstverständlich muß weiter energisch gegen die Produzenten und Vertreiber vorgegangen werden. (...)
(...) wer ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers urheberrechtlich geschützte Werke nutzt, indem er diese Werke aus dem Internet herunterInternet speichert, handelt grundsätzlich rechtswidrig. Nur wenn eine Schranke des Urheberrechts eingreift, fehlt es schon am Tatbestand einer Urheberrechtsverletzung. (...)
(...) auf Bestreben meiner Partei wurde Ihren Bedenken Rechnung getragen. Das Gesetz enthält jetzt zum einen den Grundsatz "Löschen vor Sperren". Immer dort, wo es möglich ist, soll das Bundeskriminalamt auf eine Löschung solcher Seiten hinwirken. (...)
(...) Deshalb unterstütze ich unser Konzept der "Bad Banks", das so ausgestaltet ist, dass die Risiken für die Steuerzahler so gering wie möglich sind und die Banken in der finanziellen Verantwortung belässt. (...)