Frage an Brigitte Zypries von Alexander E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau Zypries,
Ich möchte hiermit Heise.de [1] zitieren, wonach Sie sinngemäß ausführten: "Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn er nicht nachweisen könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe. Generell mache sich strafbar, wer es unternehme, sich kinderpornographische Bilder und Schriften zu beschaffen. Die Strafandrohung liege dabei bei zwei Jahren"
Meine Frage dazu: Ist es tatsächlich schon soweit, dass die Unschuldsvermutung nicht mehr existiert? Muss also nicht mehr die Schuld, sondern die Unschuld bewiesen werden?
Muss ich also wirklich mein Netzwerk umkonfigurieren, dass die Sperre automatisch umgangen wird, wenn ich mal auf einen unbekannten Link klicke? Das kostet mich zwar etwas weniger als eine Minute, aber ich dachte bisher immer, in einem Rechtsstaat wäre so etwas nicht nötig.
Meine zweite Frage lautet: Es wird ein großes (wahlkampftechnisch natürlich sehr geschicktes) Tohuwabohu veranstaltet und etliches an Resourcen verwendet um einen unnützen Filter zu installieren. Das ist wie ein Vogelstrauss, der den Kopf in den Sand steckt, weil er meint ihm könne dann nichts mehr passieren. Wieso werden diese Ressourcen nicht dazu verwendet um wirklich gegen Kinderpornographie vorzugehen? Durch veröffentlichte Filterlisten [2] ist bekannt, dass ein Großteil der betroffenen Server innerhalb Europas (inklusive Deutschland) und den USA stehen. Diese Server können ohne Aufwand abgeschaltet werden. Darüber hinaus können darüber auch die Betreiber der Server ausfindig gemacht werden. Wieso werden die Server also nur gefiltert? Weil gesperrte Server sich nur bedingt für den Wahlkampf eignen?
Für eine Antwort zu meinen Fragen wäre ich sehr dankbar.
Quellen:
[1] http://www.heise.de/newsticker/Bundeskabinett-beschliesst-Gesetzesentwurf-zu-Kinderporno-Sperren--/meldung/136556
[2] Die Quelle wäre hier Wikileaks, das ich hier aber nicht als URL verlinke.
Sehr geehrter Herr Ebner,
zu Ihrer Frage nach der Unschuldsvermutung möchte ich Sie auf die Antwort an Herrn Vogt auf dessen Frage vom 22. April 2009 verweisen.
Ich gebe Ihnen darin Recht, dass Access Blocking nur einen Teilbereich des Problemfelds Kinderpornographie bewältigt. Selbstverständlich muß weiter energisch gegen die Produzenten und Vertreiber vorgegangen werden. Das ist und bleibt unsere Hauptaufgabe!
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries