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Frage von Felix C. •

Frage an Brigitte Zypries von Felix C. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

mit Erschrecken verfolgte ich bislang die Debatte zur Sperrung kinderpornographischer Seiten, mit noch größerem Erschrecken musste ich heute in der "Frankfurter Rundschau" (FR) Ihre Äußerung lesen:
"Mir war es wichtig, dass wir die Daten, die bei einer Zugangsblockade anfallen, auch zur Strafverfolgung nutzen können".
Weiter im Artikel wird erläutert, Strafverfolgungsbehörden sollten das Recht erhalten, auch den versuchten Besuch einer als kinderpornographisch identifizierten Seite zu ahnden.

Mir stellen sich nun einige Fragen:
- Wie stellen Sie sicher, dass die Liste kinderpornographischer Seiten, die ja vom BKA geführt werden soll, nicht dazu missbraucht wird, unliebsame andere Seiten (etwa von irgendwie gearteten extremistischen Gruppen) auf die Sperrliste zu setzen? Besonders wenn bereits der versuchte Zugriff auf eine solche Seite geahndet würde, wäre der Schritt über die staatliche Zensur hinaus zu perfekt chinesischen Verhältnissen geschafft.
- Was passiert einem Benutzer, der versehentlich auf eine als kinderpornographisch indizierte Seite gerät (etwa durch das Anklicken eines gekürzten Links in einer E-Mail)? Ist die Ahndung seines Besuches ebenfalls geplant? Wenn nicht: Wie lässt sich einwandfrei und eindeutig zwischen versehentlichem und absichtlichem Besuch unterscheiden?
- Sind Sie nicht auch der Meinung, dass die angestrebten Maßnahmen über eine Veränderung von DNS-Einträgen auf DNS-Servern der großen Internetprovider einzig und allein für eine Beschränkung der Bevölkerung geeignet ist, die keine kinderpornographischen Seiten nutzt? Jeder Konsument von im Internet angebotener Kinderpornographie wird mittlerweile herausgefunden haben, wie er schlicht und einfach einen DNS-Server außerhalb Deutschlands nutzen kann.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Felix Christl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Christl,

die SPD hat in den Beratungen zu dem Gesetz dafür gesorgt, dass die Punkte, die auch Sie kritisieren, geändert werden.

Zur Vermeidung von unberechtigten Sperrungen sind zahlreiche Möglichkeiten vorgesehen. Zunächst einmal steht das BKA unter der Aufsicht des Bundesinnenministeriums. Zusätzlich wird beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit ein fünfköpfiges unabhängiges Expertengremium eingesetzt, um die Sperrlisten zu überwachen. Die Stopp-Meldung informiert ferner über eine Möglichkeit, das BKA zu kontaktieren und auf die unberechtigte Sperrung aufmerksam zu machen. Schließlich stellt das Gesetz klar, dass für Streitigkeiten über die Aufnahme eines Telemedienangebots in die Sperrliste der Verwaltungsrechtsweg gegeben ist.

Die Verwendung der auf Grund der Zugangserschwerung bei der Umleitung anfallenden personenbezogenen Daten, insbesondere der Verkehrs- und Nutzungsdaten, für Zwecke der Strafverfolgung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Damit soll der auch von Ihnen geäußerten Sorge begegnet werden, dass die Maßnahmen zur Zugangserschwerung Auswirkungen auf die Internetnutzung haben, weil Nutzer befürchten müssten, gegebenenfalls auch bei unbeabsichtigtem Zugriff auf Seiten der Sperrliste einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu werden.

Es ist richtig, dass versierte Internetnutzer die Sperre umgehen könnten. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass alle so handeln werden. Letztlich wird es von der kriminellen Energie des einzelnen abhängen, inwieweit er sich abschrecken lässt. Es können vermutlich besonders diejenigen erreicht werden, die den Einstieg in den Konsum kinderpornographischer Inhalte suchen. Gerade sie sollen über die Umleitung auf die Stoppmeldung deutlich signalisiert bekommen, dass die Gesellschaft ein solches Verhalten nicht toleriert. Zumindest bei einem Teil der Betroffenen kann dies nach Einschätzung von Experten durchaus Wirkung zeigen. Dazu dient auch der Hinweis auf die Strafbarkeit des Verhaltens.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries