(...) ALG II ist hier eine steuerfinanzierte Fürsorgeleistung, die es ermöglichen soll, die Dinge des täglichen Lebens zu finanzieren. "Urlaub" im Sinne einer (mehrtägigen) Reise wird hier nicht dazugezählt, da - wie ich finde richtigerweise - diese Ausgaben nicht dem Steuerzahler auferlegt werden können. So hat es der Gesetzgeber festgelegt. (...)
(...) Das Entstehen ausländischer "Rechtsenklaven" in Deutschland ist dadurch nicht zu befürchten. Zum einen gibt es wichtige Bereiche im Familienrecht, in denen das Heimatrecht der Beteiligten nicht zur Anwendung kommt. (...)
(...) Laien leisten heute als Schöffinnen und Schöffen einen unersetzbaren Beitrag zur Rechtsprechung der Gerichte. Eine (Wieder-)Einführung der 1924 abgeschafften Geschworenengerichte halte ich schon deshalb nicht für erforderlich. (...)
(...) der Umgang mit Kleinen Anfragen und deren Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich eine Ermessensfrage. Dabei gilt es zum einen, die Verschwiegenheitspflicht des §24 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu beachten. (...)
(...) 8. Juni abschließend mit dem Gesetzentwurf zur Unterhaltsrechtsreform befassen. Ich gehe daher weiterhin davon aus, dass die Reform zum 1. (...)
(...) als verheiratete Mutter eines drei Monate alten Kindes haben Sie neben dem Elterngeld für Ihren Lebensbedarf einen Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber Ihrem Mann. Das gilt nach heutigem Recht ebenso wie nach künftigem Recht. (...)