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Brigitte Zypries
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Frage von Tamer I. •

Frage an Brigitte Zypries von Tamer I. bezüglich Recht

ist die Reformation der Justiz durch die Entlastung von Geschworenengerichten nicht eine Lösung, die Verantwortung und das Gerechtigkeitsbewusstsein in die Hände des Volkes zu legen, ein Lösungsweg, Justizirrtümer und falschen Urteilen Wollens entgegen zu treten?
Zitat:
Nürnberg hat bei der Schaffung des Grundgesetzes 1949 eine wichtige Rolle gespielt. Artikel 26 führt aus: "Handlungen, die geeignet sind .das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.... sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen." Dies ist eine klare Rezeption des 6. Nürnberger Prinzipe. Die Aufnahme ins Strafgesetzbuch erfolgte recht spät, zu einem Zeitpunkt, als dort bereits die angloamerikanische "Conspiracy-Theorie", wie sie im 7. Prinzip zum Ausdruck kommt, bei der Terroristen-Verfolgung ("Bildung einer kriminellen Vereinigung") große Wirksamkeit entfaltete. Das DDR-Strafrecht hatte darüber hinaus auch den Tatbestand der "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" übernommen.
Allerdings: die Regelung im nationalen Recht löst das Problem der Verfolgung von Menschheitsverbrechen nicht. Es geht um Verbrechen an der gesamten Menschheit, um extremes makrokriminelles Unrecht. Solche Großformen kollektiver Destruktivität setzen ein kriminogenes System voraus, das die Perversion der jeweiligen staatlichen Rechtsordnung mit einschließt. Derartige Systeme sind die stärkste Bedrohung des Weltfriedens. Die strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen ist Menschheitsaufgabe, die Bestrafung auf Grund internationalen Rechts durch den Internationalen Strafgerichtshof die einzig sach- und systemgerechte.

Aufsatz aus "Nürnberg heute"
(Sonderheft 1995, S. 66-70)
Dr. Hartmut Frommer,
Direktor des Rechtsamts der Stadt Nürnberg

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ispanak,

Laien leisten heute als Schöffinnen und Schöffen einen unersetzbaren Beitrag zur Rechtsprechung der Gerichte. Eine (Wieder-)Einführung der 1924 abgeschafften Geschworenengerichte halte ich schon deshalb nicht für erforderlich.

Ich habe am 12. November 2003 zum "Tag der Schöffen" im Bundesministerium des Justiz eine Rede gehalten, in der ich auf die Geschichte und die heutige Bedeutung der Laienbeteiligung am Strafverfahren eingehe. Diese können Sie nachlesen auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de in der Rubrik Ministerium - Ministerin - Reden. Dort finden Sie die Reden in chronologischer Reihenfolge.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries