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Brigitte Zypries
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Frage von sarah M. •

Frage an Brigitte Zypries von sarah M. bezüglich Familie

ich habe eine frage, es geht um das neue unterhaltsgesetz. Ich habe vor 3 monaten ein kind auf die welt gebracht, habe aus einer anderen beziehung noch ein kind von 5 jahren, mein mann hat auch ein kind aus einer füheren beziehung, das kind darf er nicht sehen, aber unterhalt soll er zahlen! unser gemeinsammer sohn braucht ein gerät, das seine herz und atmung überwacht, kann also nicht von jemand anderen bereut werden, weil mann einen extra kurs als eltern dafür machen muss! meine erste tochter bekommt nicht einen euro unterhalt von ihrem vater, nach dem neuen unterhaltsgesetz falle ich ja raus aus der berechnung bei grade mal 1200 euro netto. Meine frage: von was lebe ich und meine erste tochter?? sie bekommt ja noch nicht mal unterhaltsvorschuss, weil ich ja verheiratet bin!!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

als verheiratete Mutter eines drei Monate alten Kindes haben Sie neben dem Elterngeld für Ihren Lebensbedarf einen Anspruch auf Familienunterhalt gegenüber Ihrem Mann. Das gilt nach heutigem Recht ebenso wie nach künftigem Recht. Für Ihre erste Tochter, die bei Ihnen lebt, ist hingegen deren Vater zum Unterhalt verpflichtet. Wenn er - Ihren Angaben folgend - 1.200 € netto verdient, ist er hierzu auch in der Lage. Sollte er gleichwohl nicht zahlen, würde ich Ihnen empfehlen, den Anspruch Ihrer (ersten) Tochter gerichtlich durchzusetzen und sich hierzu beraten zu lassen. Auch hier ist es übrigens so, dass sich die Rechtslage durch das neue Unterhaltsgesetz nicht ändert. Da Sie spätestens seit Ihrer Heirat keinen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater Ihrer (ersten) Tochter haben, "fallen" Sie hier auch nicht "raus".

Übrigens würde ich Ihrem Mann empfehlen, sich beispielsweise beim Jugendamt beraten zu lassen, was er zur Wiederherstellung des Umgangs mit seinem großen Kind machen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries