Frage an Brigitte Zypries von Herold S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie weit darf ein Stadtabgeortneter, der eine Kleine Anfrage bei zbs. dem Baudezernat seiner Stadt macht, und Informationen einholt , die über Verträge - Darlehnssummen - und Summen von Sanierungsfördermitteln verfügt, diese über die Presse veröffentlicht, oder auch an die Bürger verteilen.
Sehr geehrter Herr Schey,
der Umgang mit Kleinen Anfragen und deren Weitergabe an Dritte ist grundsätzlich eine Ermessensfrage. Dabei gilt es zum einen, die Verschwiegenheitspflicht des §24 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zu beachten. Außerdem spielen datenschutzrechtliche Aspekte eine wichtige Rolle. Ausgenommen sind dabei Sachverhalte, die ohnehin Gegenstand öffentlicher Verhandlungen sind. Ich bin sicher, dass Sie sich mit Ihren Fragen dazu auch an Ihre gewählten Stadtverordneten in Darmstadt wenden können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries