Sehr geehrter Baumgartner,
Sehr geehrter Herr Rudolph,
Sehr geehrter Herr Hoeffgen,
ich habe Ihnen bereits am 11. Mai 2007 geantwortet. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) dass der Betreuungsunterhalt verfassungsrechtlich tragbar ist, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 gezeigt. (...)
(...) Ich bedauere es, dass Sie einzelne Strafverfahren zum Anlass nehmen, allgemein die Arbeit der deutschen Justiz in Frage zu stellen. Ihre Meinung, die Gerichte urteilten mit unterschiedlichen Maßstäben, teile ich nicht. (...)
(...) Der Beschluss des Bundesgerichtshofes, den Sie in Ihrer E-Mail ansprechen, bestätigt nun den Willen des Gesetzgebers, verdeutlicht aber zugleich, dass trotz der Straflosigkeit der Sympathiewerbung strafwürdige Verhaltensweisen auch künftig strafbar bleiben. Ich kann Ihnen Ihre Sorge nehmen: Eine Werbung für terroristische Vereinigungen ist weiterhin verboten. Ein Werben ist dann gegeben, wenn sich aus den Gesamtumständen der Äußerung ergibt, dass der Werbende gezielt Mitglieder oder Unterstützer zugunsten einer konkreten Organisation gewinnen möchte. (...)