Frage an Brigitte Zypries von Lars S. bezüglich Recht
Sehr verehrte Frau Ministerin Zypries!
Warum müssen verurteilte Straftäter, wie Peter Hartz und Klaus Esser, keine Gefängnisstrafen antreten?
Wie können sich solche abgeurteilten kriminellen Elemente in unserer Gesellschaft noch "bewähren", die sich doch unzweifelhaft über Jahrzehnte als notorische und skrupellose Rechtsbrecher erwiesen haben?
In Russland gehen solche Verbrecher für mindestens fünf Jahre in den geschlossenen Strafvollzug; in Amerika mit Sicherheit ebenfalls. Der Abschreckung halber!
Sind Russland und die USA darum keine "Rechtsstaaten" mehr, weil sich in Deutschland eine "Platz an der Sonne" Justiz für die Oberschicht und eine "ab in den Knast" Justiz für die neue Hartz IV-Unterschicht etabliert hat?
Welche abschreckende Wirkung soll Schwerstkriminalität in der Wirtschaft heute noch besitzen, wenn alle überführten Verbrecher sich freikaufen dürfen? Für wen sind die fünf bis 10 Jahre Haft nach StGB denn tatsächlich gedacht, wenn die Landgerichte sich auf einen mittelalterlichen "Sünden-Ablass-Handel" einlassen?
Peter Hartz ist ein verurteilter Verbrecher und Millionen Hartz IV Empfänger hatten hier eine berechtigte Erwartung, dass dieser Verbrecher, der einer Unterschicht seinen Namen verleiht, weggeschlossen wird!
Soll unsere Gesellschaft durcht diese Täterjustiz - im Sinne der Hartz-Oberschicht - gespalten werden, Frau Justizministerin Zypries?
Bitte zeigen Sie nie wieder auf Russland, die Türkei, China, die USA und andere Rechtsstaaten mit Fingern, wenn Schwerverbrecher sich in Deutschland derart billig freikaufen dürfen - und kleine Gauner dafür aber für Jahre hinter Gitter wandern müssen. In einem Rechtsstaat sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich; Haben Sie das gewusst, Frau Justizministerin Zypries?
Man darf schon ganz gespannt sein, welche Bewährungsstrafen für die Siemensmafiosi ausgehandelt werden! Vielleicht sollten alle Konzerne schon Rücklagen für die präjudizierten Freikäufe bilden oder was denken Sie, Frau Justizministerin?
gez.
L. Stein
Sehr geehrter Herr Stein,
zu den einzelnen Verfahren, die Sie erwähnen, kann ich mich nicht äußern. Die Gerichte sind nach unserer Verfassung unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Als Bundesministerin der Justiz habe ich keinerlei Weisungs- oder Aufsichtsbefugnis über unabhängige Richter. Ich möchte schon den Eindruck jeder Einflußnahme vermeiden. Daher verbietet es sich, die Entscheidungen der Gerichte zu kommentieren.
Zudem erhält man aus der Medien-Berichterstattung über Gerichtsverfahren meistens nicht genügend Informationen, um einschätzen zu können, welche Gründe für eine bestimmte Entscheidung eines Gerichts ausschlaggebend waren und ob diese überzeugend sind. Das zu beurteilen, obliegt den Gerichten und den Verfahrensbeteiligten.
Ich bedauere es, dass Sie einzelne Strafverfahren zum Anlass nehmen, allgemein die Arbeit der deutschen Justiz in Frage zu stellen. Ihre Meinung, die Gerichte urteilten mit unterschiedlichen Maßstäben, teile ich nicht. Vielmehr bin ich davon überzeugt, dass die deutschen Gerichte ihrem oftmals schwierigen Auftrag, Recht zu sprechen, in hervorragender Weise nachkommen und dass sie dies ohne Ansehung der Person tun.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries