Frage an Brigitte Zypries von Daniel B. bezüglich Familie
Sehr geehrte Fr Zypries,
mit grossem Interesse habe ich die Entscheidung des BVfG verfolgt,dass die derzeite Dauer des Betreuungsunterhaltes für Nicht Eheliche bzw.Uneheliche Kinder nicht dem Gleistellungsgrundsatz entspricht.Meine pers Einschätzung lässt vermuten,dass nicht davon auszugehen ist,das der Anspruch auf Betreuungsunterhalt für Eheliche Kinder von derzeit 8 auf 3 J angepasst wird,sondern eher umgekehrt.Was unweigerlich dazu führen wird, dass der Geburtenrückgang weiter ansteigen wird, da dieses geltende Unterhaltssystem dazu führen wird, dass immer weniger Männer den Schritt in die Ehe suchen werden, respektive Kinder in die Welt setzen werden, wohlwissend das im Falle einer Scheidung, der finanzielle Worst Case eintreten wird. Grundsätzlich stellt sich hierbei die Frage wie der Betreuungsunterhalt Verfassungsrechtlich aufrecht erhalten werden kann, da die betroffenen Unterhaltspflichtigen meisst in den finanziellen Ruin getrieben werden und die betroffenen Leistungsempfänger - meisst Frauen, zu Lasten des Kindes, ein meisst zumindest Finanziell sorgenfreies Leben geniessen können. Da dieser Umstand schon vom BGMR verurteilt worden ist, frage ich mich warum Deutschland dies ignoriert, bzw sich der Staat aus der finanziellen Fürsorgepflicht gegenüber den betroffenen entzieht. Diese Unterhaltsmodell ist ein Auslaufmodell und enspricht nicht mehr dem modernen Anforderungen einer z.B Patchwork Familie.Der Demographische Rückgang der Geburten und das aktuelle Rentenproblem ist das Produkt einer katastrophalen Familienpolitik wie es Weltweit fast einmalig ist. Solange sich der Staat gegenüber den Bedürftigen Müttern aus der Verantwortung zieht und sich auf Kosten der "Melkkuh" Mann um die Kosten für ein modernes System drückt, wird sich nichts an den vorhandenen Problemen ändern. Auch nicht ihre Unterhaltsreform. Eine Neugründung einer Familie ist mir nicht mehr möglich.Frau Zypries,inwieweit ist der Betreuungsunterhalt Verfassungsrechtlich tragbar?
Sehr geehrter Herr Baumgartner,
dass der Betreuungsunterhalt verfassungsrechtlich tragbar ist, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 2007 gezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries