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SPD
• 26.11.2007

(...) Ist eine CD kopiergeschützt, darf dieser Kopierschutz nicht umgangen werden. Dem Nutzer ist es also nicht erlaubt, eine Kopie eines so geschützten urheberrechtlichen Werkes zu erstellen, selbst wenn er Eigentümer des Datenträgers ist und die Kopie lediglich für den eigenen Gebrauch erstellen möchte. (...)

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SPD
• 26.11.2007

(...) Ein Beispiel ist das Recht, Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Werken anzufertigen: Die jüngsten Änderungen des Urheberrechtsgesetzes (Erstes und Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, so genannter „Erster und Zweiter Korb“) haben klar gestellt, dass dieses 1965 geschaffene Recht weiterhin gilt - für digitale und analoge Kopien. Der Urheber hat jedoch das Recht, durch technische Schutzmaßnahmen zu verhindern, dass sein Werk kopiert wird. (...)

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SPD
• 26.11.2007

(...) Als Bundesjustizministerin habe ich diesen gegenüber keine Aufsichtsbefugnisse, so dass ich mich aus Respekt vor dieser Länderzuständigkeit auch einer Bewertung enthalte. Allgemein möchte ich nur anmerken, dass das sogenannte "Spiegeln" von ordnungsgemäß beschlagnahmten Festplatten kriminalistischem Standard entspricht und zum Zwecke der Beweiserhebung und -sicherung erforderlich ist. Nach Maßgabe der §§ 72 ff. (...)

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SPD
• 07.01.2008

(...) Aus diesem Grund enthält das Verjährungsrecht eine Sonderregelung für bestimmte schwere Sexualstraftaten, darunter auch der sexuelle Mißbrauch von Kindern. (...) Falls Sie für eine völlige Aufhebung der Verjährungsfrist plädieren sollten, so wäre dies aus meiner Sicht jedoch nicht sinnvoll. (...)

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SPD
• 15.11.2007

(...) Die Schwerpunkte dabei sind folgende: Die Verfahrensrechte aller Beteiligten werden weiterhin gewährleistet. Ebenso bleiben die Strafzumessungsgrundsätze nach dem Strafgesetzbuch unangetastet - das heißt insbesondere: Einen "Handel mit der Gerechtigkeit" wird und kann es nicht geben. Und das Gericht bleibt natürlich weiterhin verpflichtet, von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen bis sie zu seiner Überzeugung feststeht. (...)

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SPD
• 26.11.2007

(...) So dürfen für die Abrechnung relevante Daten bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden. Mit der Einführung der sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ wird aus diesem Dürfen im Wesentlichen ein Müssen. Daraus ergibt sich aber kein Grund, am ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten zu zweifeln. (...)

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