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Brigitte Zypries
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Frage von Stefan M. •

Frage an Brigitte Zypries von Stefan M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Durch eine Panne bei der Polizei wurden Objektschutzdaten, unter anderem die Anzahl der nächtlichen Kontrollen Ihrer Wohnung, veröffentlicht.
siehe: http://www.heise.de/newsticker/meldung/98863

Wie wollen Sie garantieren, daß die Daten der Vorratsdatenspeicherung nicht auch veröffentlicht werden?

Mir ist jedenfalls keine Möglichkeit bekannt, die dies zu 100% garantiert.

Mit freundlichen Grüßen
S.Möller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Möller,

Telekommunikationsverkehrsdaten werden auch derzeit schon von den Telekommunikationsanbietern erhoben, verwendet und gespeichert. So dürfen für die Abrechnung relevante Daten bis zu sechs Monate nach Versendung der Rechnung gespeichert werden. Mit der Einführung der sogenannten „Vorratsdatenspeicherung“ wird aus diesem Dürfen im Wesentlichen ein Müssen. Daraus ergibt sich aber kein Grund, am ordnungsgemäßen Umgang mit den Daten zu zweifeln.

Der Telekommunikationsdienstleister muss durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherstellen, dass Zugang zu den gespeicherten Daten ausschließlich Personen haben, die hierzu von ihm besonders ermächtigt sind. Verstöße gegen diese Pflicht können mit einer Geldbuße bis zu 300.000 € geahndet werden.

Im übrigen sind meine Daten durch ein fehlgeleitetes Fax an die Öffentlichkeit gelangt - die Telekommunikationsverkehrsdaten werden auf Datenträgern gespeichert, die als solche weder kopiert noch versendet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries