Frage an Brigitte Zypries von Klaus B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Zypries,
ist Ihnen der folgende Sachverhalt bekannt und wie bewerten Sie diesen? Sind Sie mit mir einer Meinung, dass Polizeibehörden hiermit eine Straftat begehen? Pikanterweise begeht der private "Auswerter" des überlassenen Computers auf jeden Fall auch eine Urheberrechtsverletzung, dann beim spiegeln der Dateien wird z. B. das Betriebssystem unerlaubterweise kopiert.
Nach Angaben des Hamburger Musikindustrie-Anwalts Clemens Rasch schicken Polizeibehörden in Verfahren gegen Personen, denen der nicht lizenzierte Upload von Musikdateien in Filesharing-Netzwerke vorgeworfen wird, bei Hausdurchsuchungen sichergestellte Rechner an Raschs Firma proMedia GmbH, die als "Piratenjäger" der Musikindustrie arbeitet. Bei proMedia werden laut Auskunft des Anwalts die Festplatten gespiegelt und die gespiegelten Kopien "ausgewertet".
Weiter erklärte Rasch, warum die Vorratsdatenspeicherung eine gute Sache ist:
(...) beklagte er auch, dass die Verkürzung der Speicherung der Verbindungsdaten auf sieben Tage, die sich nach dem von Holger Voss erwirkten Datenschutzurteil gegen T-Online einpendelte, dazu führte, dass mittlerweile für etwa die Hälfte der von seiner Firma ermittelten IP-Nummern keine Nutzerdaten mehr ermittelt werden können. Zu Zeiten, als die meisten Provider noch 80 Tage lang speicherten, lag dieser "Datenschwund" laut Angaben des Anwalts bei lediglich 10 bis 15 Prozent. Nach Einführung der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung will Rasch in seinen Verfahren auf die dadurch gespeicherten Daten zurückgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Brueckner
Sehr geehrter Herr Brückner,
die von Ihnen in Bezug genommenen Angaben beziehen sich auf das Handeln von Strafverfolgungsbehörden in den Ländern. Zuständig und damit auch verantwortlich sind die Landesjustizministerinnen und -minister. Als Bundesjustizministerin habe ich diesen gegenüber keine Aufsichtsbefugnisse, so dass ich mich aus Respekt vor dieser Länderzuständigkeit auch einer Bewertung enthalte. Allgemein möchte ich nur anmerken, dass das sogenannte "Spiegeln" von ordnungsgemäß beschlagnahmten Festplatten kriminalistischem Standard entspricht und zum Zwecke der Beweiserhebung und -sicherung erforderlich ist. Nach Maßgabe der §§ 72 ff. der Strafprozessordnung können hierfür auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.
Mit freundichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries