(...) Das Leben ist so vielfältig, dass der Gesetzgeber nicht alle denkbaren Fälle im Gesetz regeln kann. Deshalb müssen die Gerichte Spielraum erhalten und ich bin sicher, dass sie diesen auch zügig ausfüllen werden. (...)
(...) Darauf möchte ich Sie verweisen. Auch habe ich von Ihrem derzeit laufenden Petitionsverfahren mit demselben Anliegen Kenntnis. Im Laufe dieses Verfahrens wird sich das Bundesministerium der Justiz erneut gegenüber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages äußern. (...)
Sehr geehrter Herr Ernst,
(...) Der Vorrang der Kinder ist aber nicht nur eine Rechengröße, sondern auch ein gesellschaftpolitisches Signal. Es darf nicht übersehen werden, dass die Bereitschaft und das Bemühen, für die eigenen Kinder Unterhalt zu bezahlen, deutlich größer ist als die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen für die frühere Frau oder den früheren Mann. Das wird in der Lebenswirklichkeit seine praktisch Wirkung nicht verfehlen. (...)
(...) Die Wiedervereinigung hat die Vorschrift überflüssig gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich heute aus der Präambel: Er umfasst das Gebiet aller 16 Bundesländer. (...)
(...) der Vorschlag, eine gebührenfreie Erstabmahnung einzuführen, wurde schon mehrfach erörtert, ist aber stets auf erhebliche Kritik gestoßen. Denn er würde die legitime Durchsetzung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber und seriöse Verbände übermäßig erschweren. (...)