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Brigitte Zypries
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Frage von Bernd Joachim M. •

Frage an Brigitte Zypries von Bernd Joachim M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Zypries

Seit dem 17.07.1990 ist Artikel 23 GG gestrichen worden ! Im Bundesgesetzblatt veröffentlicht am 29.09.1990 ! Vor 1990 sagte das Bundesverfassungsgericht das jedes Gesetz eine räumlich territoriale Begrenzung braucht um gültig zu sein und hat dies auch in einigen Urteilen veröffentlicht ! Nach den 29.09.1990 ist davon nichts mehr zuhören ! Sind diese Urteile jetzt üngültig und wie steht es heute um die Gültigkeit unseres Grundgesetzes ? Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort !

Gruss aus Kiel von Bernd Mallon

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mallon,

das Grundgesetz war und ist eine gültige Verfassung, daran hat die Wiedervereinigung nichts geändert. Artikel 23 enthielt bis 1990 Aussagen zum - damaligen - räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes und zum Beitritt deutscher Gebiete. Die Wiedervereinigung hat die Vorschrift überflüssig gemacht. Der räumliche Geltungsbereich des Grundgesetzes ergibt sich heute aus der Präambel: Er umfasst das Gebiet aller 16 Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries