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Frage von Gerhard A. M. •

Frage an Brigitte Zypries von Gerhard A. M. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

Sie antworten nun zum wiederholten Mal auf Fragen zum neuen Unterhaltsrecht mit folgendem Tex:

"...die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im Allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren."

Bitte gehen Sie davon aus, dass die Anwälte diesen Themen völlig hilflos gegenüberstehen - ich zähle mich selbst zu den Betroffenen.

Die deutsche Justiz hat mit der "richterlichen Unabhängigkeit" eine geradezu kosmische Regelungslücke zwischen korrekter, nachvollziehbarer Rechtsanwendung und Rechtbeugung geschaffen - ausgefüllt mit richterlicher Willkür und die Rechtsflucht (lesen Sie dazu den "ZAP Justizspiegel" von Dr. Egon Schneider!). Genau in diese Lücke wird das neue, extrem unpräzise Unterhaltsrecht fallen!

Ich wiederhole daher meine Fragen vom 19.11.: Wie lange soll es diesmal dauern, bis es eine "verfestigte Rechtsprechung" zum Unterhalt gibt? Wie lange sollen willkürliche (d.h. durch rechtlich unterschiedliche Würdigung vergleichbarer Tatbestände entstandene) Unterhaltsurteile ergehen? Wieder 30 Jahre, bis zur nächsten Unterhaltsrechtsreform?

Mit freundlichen Grüssen

Dr. Gerhard Müller-Broll

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Müller-Broll,

es bleibt bei meiner Antwort vom 26. November 2007. Das Leben ist so vielfältig, dass der Gesetzgeber nicht alle denkbaren Fälle im Gesetz regeln kann. Deshalb müssen die Gerichte Spielraum erhalten und ich bin sicher, dass sie diesen auch zügig ausfüllen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries