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Frage von Volker W. •

Frage an Brigitte Zypries von Volker W. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

angeblich sind die Kinder die Gewinner der Unterhaltsreform.

Nach meiner Berechnung können einer getrennt/geschieden lebenden Mutter über 100 € monatlich fehlen.

Beispiel: Der Kindsvater ist Geringverdiener mit 1068 € monatlich. Kind 6 Jahre alt. Wurden bisher 168 € auf Frau und Kind verteilt, konnte die Frau 117 € zusätzlich Unterhaltsvorschuss bekommen. In Zukunft werden die 168 € zuerst dem Kind zugeschrieben. Die Frau kann dann keinen Zuschuss mehr erhalten.

Wo bitte sind da die Kinder die Gewinner? Der Kleinfamilie fehlen jeden Monat 117 €.

Mit freundlichen Grüßen

Weidner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Weidner,

wenn das neue Unterhaltsrecht dazu führt, dass der Unterhalt minderjähriger Kinder voll bezahlt wird, dann ist damit zunächst eines unserer Ziele erreicht. Der Vorrang der Kinder ist aber nicht nur eine Rechengröße, sondern auch ein gesellschaftpolitisches Signal. Es darf nicht übersehen werden, dass die Bereitschaft und das Bemühen, für die eigenen Kinder Unterhalt zu bezahlen, deutlich größer ist als die Akzeptanz von Unterhaltszahlungen für die frühere Frau oder den früheren Mann. Das wird in der Lebenswirklichkeit seine praktisch Wirkung nicht verfehlen.

Natürlich sehe ich auch, dass das Unterhaltsrecht nicht isoliert in unserer Rechtsordnung steht. Das gilt für die von Ihnen angesprochenen Vorschussleistungen ebenso wie etwa für das Elterngeld oder die allgemeinen Sozialleistungssysteme. Hier bestehen innere Zusammenhänge, die wir mit der Reform des Unterhaltsrechts nicht aufheben können. In dem von Ihnen konstruierten Fall müssten aber zunächst noch die unterschiedlichen Selbstbehaltsbeträge gegenüber den Kindern einerseits, der Mutter andererseits berücksichtigt werden. Das relativiert Ihr Ergebnis bereits deutlich. Und wenn die Verhältnisse insgesamt so beengt sind, wie es das Einkommen des Vaters vorzeichnet, dann kompensieren die übrigen Sozialleistungen ihre Negativberechnung komplett.

Im Zusammenwirken der unterschiedlichen Systeme lässt sich nicht jegliche Verschiebung in der Bilanz einer Kleinfamilie ausschließen. Das kann aber nichts daran ändern, dass die Grundentscheidung für den Vorrang der minderjährigen Kinder richtig ist. Zudem sollte nicht übersehen werden, dass der Kindesunterhalt insgesamt und besonders in den neuen Bundesländern ansteigen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries