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Brigitte Zypries
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Frage von Volker E. •

Frage an Brigitte Zypries von Volker E. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Zypries,

meine Exfrau hat sich nach 23 jähriger Ehe von mir scheiden lassen. Aus der Ehe sind 3 Kinder hervorgegangen, wovon 2 jetzt nicht mehr unterhaltsberechtigt sind. Ich bin momentan meiner 18 jährigen Tochter gegenüber, die noch zur Schule geht, mit 396,00€ unterhaltspflichtig. Der Ehegattenunterhalt gegenüber meiner Exfrau wurde mit 418,00 € ermittelt. Sie ist seit nunmehr ca. 15 Jahren wieder berufstätig mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Std. und erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 1400,00 €. Diese Zahlen wurden vor 2 Jahren ermittelt. Bin ich nach dem neuen Unterhaltsrecht ab 01.01.08 meiner Exfrau weiterhin unterhaltsverpflichtet? Eine Bedürftigkeit dürfte eigentlich nicht zu erkennen sein.

Portrait von Brigitte Zypries
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ernst,

die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen ist den rechtsberatenden Berufen, also insbesondere den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, vorbehalten. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass es mir auch als Bundesministerin der Justiz verwehrt ist, Ihnen in dem von Ihnen konkret geschilderten Fall Rechtsrat zu erteilen. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich an eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden.

Im übrigen gestatten Sie mir bitte die Anmerkung, dass ich ein öffentlich zugängliches Internet-Forum nicht für den geeigneten Ort halte, um höchstpersönliche Daten - wie die Einkommens- oder Familiensituation - zu offenbaren.

Über die Reform des Unterhaltsrechts im allgemeinen können Sie sich gerne auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz unter www.bmj.de informieren.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries