Frage an Brigitte Zypries von Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Ich bin 55, und betreibe seit zwei Jahren mit meiner Frau zusammen einen Webshop. Nicht weil wir Computer Geeks sind, sondern weil es nicht viele Möglichkeiten gibt, ohne viel Kapital in die Selbständigkeit zu kommen. Es ist lange her das Arbeitgeber sich um meine Gunst gerissen haben.
Nun gibt es ein Thema die uns Shopbetreiber täglich terrorisiert und das ist der Abmahnungswahn. Es ist nun ein Jahr her das Mediamarkt über 1000 Mitbewerber abgemahnt hat. Aus 1000 Webshops, wie sie wissen, sind mindestens 700 dabei, dessen Betreiber die Abmahnungsgebühr von €800,00 noch nicht mal umgesetzt haben, von Verdienst wollen wir gar nicht erst reden. Seitdem wurde viel über das Thema geredet, aber es ist nichts passiert.
Warum lassen sie es zu das in Deutschland täglich Menschen die versuchen auf legale Weise ihr Brot zu verdienen abgezockt werden.?
Sie haben schon mal auf Fernsehen versprochen sich um das Thema zu kümmern,das ist mindestens zwei Jahre her warum tun sie es nicht?
Wenn mein Nachbar sich von meiner Musik gestört fühlt, ist es doch reel das er sich wenigstens einmal bei mir beschwert bevor er die Polizei ruft. Wenn mein Kunde die Zahlung vergessen hat, ist es doch realistisch das er erwartet wenigstens einmal erinnert wird bevor ich das Inkassobüro einschalte. Warum ist es nicht genau so mit eventuellen Problemen die jemand mit unseren Shop oder Webseite hat. Warum können wir in Deutschland nicht das gleiche Gesetz haben das die USA, England und alle ehemaligen englischen Kolonien haben, die alle kein Problem mit den Abmahnwahn haben?
In all diesen Ländern muß der Kläger wenigstens einmal ohne Kosten mahnen, und es heißt nicht das man dafür einen Rechtsanwalt benötigt, ein registrierten Brief schicken reicht schon.
Ob es um Flugdaten oder Urheberrecht geht, jeder Quatsch der in der USA gemacht wird machen wir nach, warum können wir uns nicht mal was vernünftiges von der USA annehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schwäcke
Sehr geehrter Herr Schwäcke,
der Vorschlag, eine gebührenfreie Erstabmahnung einzuführen, wurde schon mehrfach erörtert, ist aber stets auf erhebliche Kritik gestoßen. Denn er würde die legitime Durchsetzung von Wettbewerbsverstößen durch Mitbewerber und seriöse Verbände übermäßig erschweren.
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) enthält jedoch bereits verschiedene Regelungen zum Schutz gegenüber missbräuchlichen Abmahnungen:
- Die Kosten für eine Abmahnung können dem Betroffenen nur dann auferlegt werden, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Wer unberechtigt abmahnt, muss seine Kosten also selbst tragen.
- Wer berechtigt abgemahnt wird, muss zwar dem Abmahnenden grundsätzlich seine Kosten erstatten. Das umfasst aber nur die erforderlichen Aufwendungen, wozu nicht in jedem Fall die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts gehören.
- Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, bemessen sich die anfallenden Gebühren nach dem vom Gericht festgesetzten Streitwert. Bei dieser Streitwertfestsetzung muss das Gericht es als wertmindernd berücksichtigen, wenn die Sache einfach gelagert ist oder wenn es angesichts der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse einer Partei nicht tragbar erscheint, sie mit den Kosten zu belasten, die sich aus einem vollen Streitwert ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries