(...) I S. 3220). Die jetzt in allen Verfahrensordnungen vorhandene Anhörungsrüge orientiert sich am Vorbild des § 321a der Zivilprozessordnung, der bereits 2001 eingeführt worden war. Die Gerichte können damit auch nach Verkündung einer Entscheidung objektive Verfahrensfehler instanzintern einfach und ökonomisch beheben. (...)
Sehr geehrte Frau Zagermann,
(...) Eine gerichtliche Kindeswohlprüfung muss die Umstände des konkreten Einzelfalls (z.B.Interesse des Kindes an Förderung und Kontinuität, Bindungen des Kindes, Wille des Kindes) einbeziehen und gewichten. Diese Aufgabe ist insbesondere dann schwierig, wenn die Eltern sich im Trennungskonflikt befinden und gegenläufige Ziele verfolgen. Der in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren geltende Amtsermittlungsgrundsatz soll dabei eine umfassende Abklärung der tatsächlichen Umstände ermöglichen. (...)
(...) Der Unterhalt für ein minderjähriges Kind besteht nicht nur aus Geld. (...) Beide Teile sind gleichwertig. (...)
(...) Unabhängig davon hat die Bundesregierung die zunehmende Praxis von Banken, Forderungen aus Kreditverträgen zu veräußern, zum Anlass genommen, zu überprüfen, ob und inwieweit der bestehende gesetzliche Rahmen für den Kreditverkauf den Interessen der Beteiligten noch gerecht wird. Über Einzelheiten können sie sich auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz www.bmj.de informieren. (...)
Sehr geehrter Herr Denef,
zur Frage der Verjährung habe ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 6.12.2007 ausführlich geantwortet. Eine völlige Aufhebung der Verjährungsfrist halte ich aus den genannten Gründen für falsch.