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Frage von Marion Z. •

Frage an Brigitte Zypries von Marion Z. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries,

sie hatten mir schon einmal einen Brief öffentlich beantwortet. Ich würde mich sehr darüber Freuen, wenn dies noch einmal möglich ist.
Das Thema Cyberstalking ist nach wie vor ein großes Anliegen.
Mittlerweile ist eine Massenhetzjagd losgetreten worden und Menschen die wir nicht einmal kennen, dürfen Feedbacks über uns schreiben, unter anderem auch ein Hausmeister einer Schule in Unterfranken.
Darf jemand, der als Hausmeister an einer Schule arbeitet, einen unschuldige Menschen öffentlich auf seiner Homepage als Pädophiler bezeichnen? Dürfen persönliche geschriebene Mails veröffentlicht werden um mit den Daten Schindluder zu betreiben? Ab wann ist der Provider oder der Hostmaster verpflichtet diese Webseiten zu schließen? Ist die Schulbehörde verpflichtet diesen Hausmeister darauf hinzuweisen? Was ist mit dem Menschen, das als Opfer von Cyberstalking schwere Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt ist und schon des Öfteren durch Schocksituationen suizidal wurde?
Ein langanhaltende und fortlaufende Belästigung zehrt an den Nerven. Alle Versuche Hilfe zu bekommen scheiterten. Wir können nicht jeden einzelnen Anzeigen, der oder die sich an dieser mittlerweile Massenhetzjagd beteiligen.
Wichtig sind die Fragen, ab wann die Provider, Hostmaster verpflichtet sind solche menschenverachtenden Webseiten zu schließen.
Auch die Frage,, ab wann die Schulbehörde einschreiten kann und darf"?
Wenn ich ein Kind auf dieser Schule hätte, würde ich es sofort von der Schule nehmen. Die Schule wurde darauf aufmerksam gemacht. Leider sind dem Schulleiter die Hände gebunden und wir sollen wieder Anzeige erstatten.
Wenn dieser Hausmeister psychisch erkrankt ist, was wohl Nahe liegt bei solchen Äußerungen, wer übernimmt die Verantwortung?
Diese Webseiten sind für Kinder genauso schädlich, vor allem wenn sie darin noch Ihren Hausmeister erkennen.

Mit freundlichen Grüßen
Marion J. Zagermann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Zagermann,

die Verärgerung über Ihre schwierige Situation kann ich gut verstehen. Allerdings kann ich Ihnen erneut nur raten, Strafanzeige zu erstatten und sich an einen Anwalt Ihres Vertrauens zu wenden, der mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries