Frage an Brigitte Zypries von Norbert D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
Rechtsfrieden und Rechtssicherheit haben aus meiner Sicht die Täter, denn ihre Verbrechen verjähren – Opfer finden weder Frieden noch Sicherheit, wenn sie per Gesetz schweigen müssen!
Warum sollten bei sexueller Gewalt Dokumente weggeworfen werden oder verloren gehen? Es geht um Mord, um Seelenmord, das schlimmste Verbrechen was man einem Menschen antun kann. Die Verjährungsfrist ist Täterschutz und fügt den Opfern erneuten seelischen Schaden zu.
„Eine bestimmte Reife, um die Folgen dieser Tat verarbeiten zu können,“ dafür legt der Gesetzgeber eine Zeit fest. Das empfinde ich als unmenschlich. Denn Opfer können in der Regel erst viele Jahrzehnte nach der Tat darüber sprechen, wenn die Verjährungsfrist bereits eingetreten ist.
Die „besondere Regelung für die Verjährung von Ansprüchen“ hilft aus meiner Sicht den Tätern. Denn bevor die Opfer sprechen können, ist das Verbrechen verjährt.
Mord verjährt nicht. Warum Seelenmord?
„Ich wurde sexuell missbraucht“ ist der Titel meines Buches, in dem ich das lange Schweigen über meine erlebte sexuelle Gewalt beschreibe.
Nach dem ich mein Schweigen gebrochen hatte, wollte die katholische Kirche mich mit 25.000 Euro wieder zum schweigen bringen.
Zeugen sind in meinem Fall erreichbar und erinnern sich sehr genau. Durch die Verjährungsfrist verhindert der Gesetzgeber die Aufarbeitung dieser Verbrechen, warum?
Eine opferfeindliche Sprache bei sexualisierter Gewalt ist leider immer noch in unserer Gesellschaft die Regel.
Ich empfehle dringend die Lektüre:
„Der verlorene Kampf um die Wörter“ (Monika Gerstendörfer)
Ein Plädoyer für eine angemessenere Sprachführung.
Freundliche Grüße
Norbert Denef
Sehr geehrter Herr Denef,
zur Frage der Verjährung habe ich Ihnen bereits auf Ihre Frage vom 6.12.2007 ausführlich geantwortet. Eine völlige Aufhebung der Verjährungsfrist halte ich aus den genannten Gründen für falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries