(...) Es ist allerdings richtig, dass es für Empfänger von ALG II eine Obliegenheit gibt, jeden zumutbaren Job anzunehmen, um nicht Leistungskürzungen zu riskieren. Dieser Druck auf die ALG II-Empfänger ist aber gewollt, da das ALG II keine Endstation für die Empfänger sein soll, sondern nur existenzsicherndes Minimum zur Überbrückung der Zeit bis zur nächsten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Die Verpflichtung ist aus Verfassungsgründen zulässig, da andernfalls Sozialleistungen aus Steuermitteln gezahlt werden müssen. (...)
(...) diese Sorge müssen Sie nicht haben. Wird ein geschiedener Mann Jahre nach der Scheidung arbeitslos und damit bedürftig, so kann er keinen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit verlangen, weil kein Zusammenhang mit der Ehe besteht. Dasselbe gilt bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. (...)
(...) Ob bei einer Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen von Polen nach Deutschland oder eines deutschen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Polen nur danach zu fragen ist, ob die Tat dort, wo sie verfolgt wird, verjährt ist oder auch danach, ob sie am Ergreifungsort verjährt ist, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof ist damit befasst, die Frage zu entscheiden. (...)
Sehr geehrter Herr Gobsch,
da ich das von Ihnen erwähnte Buch und den Zusammenhang dieser Aussage nicht kenne, bitte ich Sie um Verständnis, dass ich dies auch nicht bewerten kann.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) Im Rahmen des Vorgesprächs wurde uns der ungefähre Ablauf der Sendung präsentiert. Ein solches Vorgespräch wird im Allgemeinen als "Briefing" bezeichnet. Deshalb habe ich Herrn Mutlus Frage so verstanden, dass er wissen wollte, ob Herr Kaymak vor der Sendung nicht in den organisatorischen Ablauf der Sendung eingeweiht worden war. (...)
Sehr geehrter Herr Gieseking,