Frage an Brigitte Zypries von Harald W. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Zypries,
mich würde interessieren wie Sie deutschen Bürgern erklären, dass deutsche Staatsbürger für eine längst verjährte Straftat, die dazu noch in Deutschland ausging, nach Polen ausliefern will, während es nicht möglich ist ausländische Straftäter in ihre Heimat abzuschieben?
Im konkreten Fall geht es darum, dass Polen die Auslieferung eines deutschen Staatsbürgers fordert, der 1995 an der polnisch/russischen Grenze mit einem gestohlenen Auto angehalten wurde (1995!). In Deutschland wurde der Mann schon mehr als 3 Monate eingesperrt, obwohl ihm in Polen maximal eine Bewährungsstrafe droht.
IM Gesetz zum EU Haftbefehl ist doch klar geregelt, dass deutsche Bürger in so einem Fall (Straftat in Deutschland begangen, Straftat verjährt, Polen liefert im umgekehrten Fall nicht aus, etc.) nicht ausgeliefert werden dürfen.
Sie haben meines Wissens am EU Haftbefehl mitgewirkt und ich frage mich ob Sie wissen wie mangelhaft der am Berliner Kammergericht umgesetzt wird. Da wirkt es doch für manchen Bürger befremdlich, dass es in Deutschland nicht möglich ist ausländische Straftäter auch nach der 50. nachgewiesenen Straftat nicht wegzuschicken, während man die eigenen Bürger für verjährte Taten, die von deutschem Boden ausgingen nach Polen schicken will.
Der Fall, über den ich gestolpert bin, lässt sich unter http://www.eu-haftbefehl.com nachlesen.
Man fühlt sich von der deutschen Justiz mächtig im Stich gelassen.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Weingärtner
Sehr geehrter Herr Weingärtner,
vielen Dank für Ihren Beitrag vom 16. Januar 2008, mit dem Sie auf einen in Polen ausgestellten Europäischen Haftbefehl gegen einen deutschen Staatsangehörigen hinweisen. Der Fall ist mir bekannt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich zu einer Entscheidung eines unabhängigen Gerichtes in einem Einzelfall keine Stellung nehmen kann.
Ob bei einer Auslieferung eines polnischen Staatsangehörigen von Polen nach Deutschland oder eines deutschen Staatsangehörigen aus Deutschland nach Polen nur danach zu fragen ist, ob die Tat dort, wo sie verfolgt wird, verjährt ist oder auch danach, ob sie am Ergreifungsort verjährt ist, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof ist damit befasst, die Frage zu entscheiden. Dieser Entscheidung möchte ich nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries