Frage an Brigitte Zypries von Petra D. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Zypries,
wie ist es eigendlich mit der Ehegattenunterhaltszahlung bei geschiedenen Eheleuten, wenn nach Jahren auf einmal z.B. der Exmann (nicht mehr neu verheiratet) arbeitslos oder zum Pflegefall wird. Die Alleinerziehende Mutter hat in der unerwarteten Situation inzwischen eine Vollzeitstelle angenommen (mit der Annahme das der Exmann seinen Beruf nachgeht) und sorgt damit für sich und dem Kind.
Wird dann die Exfrau für den Ehegattenunterhalt oder Pflegekosten usw. aufkommen müssen?
Oder sind beide ab Scheidung für sich selbst verantwortlich?
Ich will damit andeuten, es macht wenig Sinn wenn die Exfrau einen Vollzeitarbeit nachgeht um einigermassen über die Runden zukommen und damit rechnen muß evtl. irgend wann doch noch den Expartner mitfinanzieren muß.
Gibt es da irgend eine gesetzliche Regelung?
Mit freundlichen Grüßen
Petra Denk
Sehr geehrte Frau Denk,
diese Sorge müssen Sie nicht haben. Wird ein geschiedener Mann Jahre nach der Scheidung arbeitslos und damit bedürftig, so kann er keinen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit verlangen, weil kein Zusammenhang mit der Ehe besteht. Dasselbe gilt bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Dies folgt aus den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 1572 und 1573 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries