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Brigitte Zypries
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Frage von Dieter G. •

Frage an Brigitte Zypries von Dieter G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Zypries !

Die Gesetzentwürfe von SPD und CDU/CSU werden nach zweimaliger Absetzung von der Tagesordnung des Bundestages demnächst wieder im Rechtsausschuss beraten. Die Opposition(Die Linke, Grüne, FDP), sowie sechs von acht Sachverständigen bei der Anhörung als auch die Medien hatten erhebliche
Kritik am Gesetzentwurf geäußert. Dieser Kritik möchte ich mich
anschließen und habe dazu drei Fragen, die Sie mir bitte beantworten möchten:

1.Es soll ein neuer Straftatbestand zu § 184 StGB geschaffen werden –Jugendpornografie. Dazu soll das „Schutzalter“ auf 18 Jahre angehoben werden. Damit werden in Zukunft alle Jugendlichen unter 18 Jahren als Kinder eingestuft. Frage: Mit welcher Begründung halten Sie eine solch jugend-kriminalisierende Anhebung für notwendig und rechtmäßig?

2.In Zukunft soll auch das sogenannte „Posting“ als Kinder- und
Jugendpornografie unter Strafe gestellt werden. Mit diesem latenten Rechtsbegriff stehen alle bisher legalen FKK-Aufnahmen auf dem Prüfstein zur verbotenen Pornografie. Frage: Wie wollen Sie dieser Rechtsunsicherheit entgegen wirken ?

3.Die bisher geltende Gesetzgebung und Rechtsprechung hat sich aus der Sicht des Gesetzgebers und der Justiz bewährt. Abgesehen von den EU-Richtlinien gibt es keine zwingende Not das Sexualstrafrecht erneut zu verschärfen. Frage: Weshalb also sollen neue Täter produziert und in Folge der ganze Justizapperat damit belastet werden?

Medienwirksame Gewalttaten an Kindern/Jugendlichen wurden dazu benutzt die Gesetze immer wieder neu zu verschärfen. Ich würde mir deshalb wünschen, dass es zum Gesetzentwurf eine weitere Anhörung von Sachverständigen gibt, die aus dem Fachbereich der Sexualwissenschaft etc. kommen. Mit Sicherheit
wird es dann weitere Kritik gegen eine Strafverschärfung geben. Stimmen auch Sie im Bundestag gegen ein neues Sexualstrafrecht !!

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gieseking,

zur Beantwortung Ihrer Fragen möchte ich Sie gerne auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung hinweisen (Bundestagsdrucksache 16/3439) und dort insbesondere auf den Begründungsteil. Sie finden diesen unter www.bundestag.de. Ergänzend dazu füge ich eine Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums bei, der Sie weitere Antworten entnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries