Sehr geehrter Herr Albrecht,
meiner Antwort vom 30. Januar 2008 habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrter Herr Albrecht,
meiner Antwort vom 30. Januar 2008 habe ich nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
Sehr geehrte Frau Klostermann,
(...) Entscheidend für die Änderung ist aber, Jugendliche davor zu schützen, in pornographischen Schriften vermarktet zu werden. Diesen Zweck verfolgt der Rahmenbeschluss, den die Bundesrepublik nun umsetzt und der die Kinderpornographie in seinen Erwägungsgründen zutreffend als eine besonders schwere Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern – gemeint sind damit Personen unter achtzehn Jahren – bezeichnet. (...)
Sehr geehrter Herr Klaus,
Sehr geehrter Herr Roozen,
Ihre Annahmen treffen nicht zu.
Mfit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries
(...) das Betreuungsrecht dient dazu, den betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge zu gewähren, ihnen zugleich aber auch ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung zu erhalten. Das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen steht im Vordergrund. Dieses lässt sich am besten dadurch erreichen, dass die Alltagssituation für den Betreuten so realistisch wie möglich erhalten bleibt. (...)